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Pakete — © Bild: Pixabay / romeosessionsBild: Pixabay / romeosessionsGut zu wissen

Weihnachtszeit ist Trinkgeldzeit: Wie viel darf ich dem Paket- oder Postboten geben?

Auch dieses Jahr werden vor der Weihnachtszeit wieder fleißig online Geschenke geshoppt. Gerade da haben Paketzusteller jede Menge zu tun. Doch dürfen Paketboten ein kleines Trinkgeld annehmen? Und wenn ja, wie viel?

Für Postboten: Ist Trinkgeld erlaubt?

Juristisch ist es kein Problem, wenn ihr eurem Paketzusteller ein Trinkgeld gebt. Wichtig ist jedoch, dass das Geldgeschenk als bedingungslos angesehen wird. Denn sonst könnte es als Bestechung verstanden werden. Wer welche Geschenke annehmen darf, ist arbeitsvertraglich geregelt. Häufig wird dabei zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken unterschieden.

Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Wenn ihr dem Paketboten für seine Mühen mit einem kleinen Trinkgeld danken möchtet, könnt ihr euch an einem Wert zwischen 5 bis 10 Euro orientieren. Dies kann natürlich angepasst werden. Zum Beispiel bei einer Lieferung eines besonders schweren Pakets.

Wie viel jedoch von den jeweiligen Zustellern angenommen werden darf, hängt immer vom Unternehmen ab.

Bei der Deutschen Post und DHL dürfen "geringwertige Sachgeschenke" bis zu einem Wert von 25 Euro angenommen werden. Alternativ sind aber auch kleine Trinkgelder denkbar und möglich. Diese sollten allerdings weit darunter liegen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt euren Boten des Vertrauens.

Bei Hermes darf zum Beispiel ein Trinkgeld und Geschenke mit Höchstbetrag von 10 Euro angenommen werden. Auch Zustellern von DPD ist es erlaubt Trinkgeld anzunehmen. Hier liegt der Maximalbetrag bei 9,50 Euro. DPD-Boten kann sogar via PayPal ein Trinkgeld gegeben werden.

Wer darf (kaum) kein Trinkgeld annehmen?

Sowohl in städtischen oder kommunalen Betrieben als auch in privaten Unternehmen, wie beispielsweise Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen, existieren unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Annahme von Geschenken.

In öffentlichen Institutionen wie städtischen Diensten, zu denen auch die Müllabfuhr zählen kann, gelten oft besonders strikte Richtlinien. Hier ist die Annahme von Geldgeschenken in der Regel gänzlich verboten. Kleinere Sachgeschenke hingegen können unter Umständen akzeptiert werden, sofern sie den entsprechenden Vorgaben entsprechen.

In privaten Unternehmen wie Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen sind die Vorgaben in der Regel weniger restriktiv. Hier gibt es oft weniger strenge Regelungen bezüglich der Annahme von Geschenken.

Welchen Wert dürfen Geschenke haben?

Geringfügige Bargeldgeschenke zu Weihnachten sind oft akzeptabel und gelten als Ausnahme, insbesondere wenn sie unter 25 Euro liegen.

Alternativ können auch Gutscheine als Weihnachtsgeschenk in Betracht gezogen werden, solange ihr Wert 25 Euro nicht überschreitet, da sie als Sachgeschenke gelten.

Darüber hinaus sind Anerkennungen im angemessenen Rahmen gestattet. Dies bedeutet, dass man auf der sicheren Seite ist, indem man beispielsweise einen Schokoladen-Weihnachtsmann verschenkt, um sicherzustellen, dass der Dienstleister keine Probleme bekommt.

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