Oberbayern
Die Skyline in München ist weitgehend frei von besonders hohen Gebäuden. (Archivbild) — © Karl-Josef Hildenbrand/dpaKarl-Josef Hildenbrand/dpaKommunalthemen

Verein: Genug Unterschriften für Hochhaus-Bürgerentscheid

Der Verein «Hochhausstop – München den Menschen» hat nach eigenen Angaben genug Unterschriften zusammen, um einen Bürgerentscheid über neue Hochhäuser in der Landeshauptstadt zu erzwingen. «Mit über 40.000 Unterschriften überwindet „Hochhausstop“ die erste Hürde, um Münchens weltberühmte Silhouette zu erhalten», teilte der Vereinsvorsitzende Robert Brannekämper mit. Damit werde das notwendige Quorum von drei Prozent der Gemeindebürger erreicht, die für einen Bürgerentscheid gesammelt werden müssen.

Die Unterschriften sollen fristgerecht vor einem rechtsgültigen Satzungsbeschluss der Landeshauptstadt über das Baugebiet an der Paketposthalle eingereicht werden. Auf dem Areal plant ein Investor zwei bis zu 155 Meter hohe Hochhäuser mit Gewebe-, Büro- und Wohnräumen. Am kommenden Mittwoch will sich der Stadtplanungsausschuss mit dem Thema beschäftigen. 

Verein: Silhouette der Stadt wäre beeinträchtigt

Der Verein befürchtet einen Eingriff in die Lebensqualität der Münchner und eine Zerstörung der Silhouette der Stadt. Er möchte, dass im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das mehr als 60 Meter hoch ist.

Obgleich ein Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 gegen Hochhäuser jenseits der 100 Meter nur kurzzeitig rechtliche Bindung hatte, wurden in München lange Zeit keine Hochhaus-Projekte verwirklicht. Inoffiziell gelten weiterhin die Türme der Frauenkirche in der Höhe als Richtwert, den es nicht zu überschreiten gilt. 

2023 wurde im Stadtrat entschieden, Hochhäuser auf bestimmte Gebiete zu begrenzen und dabei bestimmte Kriterien einzuhalten sowie im Einzelfall zu prüfen. 

Bürgerentscheid setzt erfolgreiches Bürgerbegehren voraus

Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist unter anderem ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Bei einem Bürgerbegehren müssen je nach Gemeindegröße mindestens drei bis zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben, damit es zu einem Urnengang kommt. Dann wird mit einer Ja- oder Nein-Frage über das Thema entschieden. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und die Zustimmung einer Mindestzahl aller Wahlberechtigten erforderlich.

Dieses erforderliche sogenannte Zustimmungsquorum beträgt bei Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern mindestens 20 Prozent. Bei mittelgroßen Städten mit bis zu 100 000 Einwohnern liegt es bei mindestens 15 Prozent, bei Großstädten bei mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten.

Quelle: dpa

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