
Verbotene Verkleidungen und Requisiten: Auf diese Halloween-Regeln solltet ihr achten
Horror an Halloween: Strafe zahlen. Wer an Halloween kostümiert unterwegs ist, sollte vorab über einige Regeln und dem richtigen Verhalten Bescheid wissen.
Verbotene Kostüme und Zeichen: Hier droht ein hohes Bußgeld
Originale Dienstuniformen von Polizisten oder Rettungskräften dürfen nicht getragen werden. Personen, die eine detailgetreue Nachbildungen von Uniformen tragen, müssen sich auf ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro einstellen. Außerdem werden Strafen beim Tragen von Dienstkleidung der Bundeswehr, des Spezialeinsatzkommandos (SEK) oder ausländischer Dienstkleidung wie "SWAT" verhängt.
Generell ist das Tragen von rechtsextremen Symbole und Zeichen nationalsozialistischer Ideologien auch an Halloween untersagt.
Anscheinswaffen im Gepäck: Das muss zu Halloween beachtet werden
Wenn die Requisite nahe einer Originalwaffe kommt, kann dies zum Verhängnis werden, denn das Tragen von Anscheinswaffen ist nach Paragraf 42a Absatz 1 Waffengesetz (WaffG) verboten.
Unter Anscheinswaffen versteht man Waffen, die der Optik nach regulären Waffen entsprechen. Dazu zählen auch Schwerter und Säbel. Andernfalls kann es sich auch um unbrauchbar gemachte Schusswaffen handeln. Wer gegen den Paragrafen verstößt, erwartet ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Mit dem Halloween-Kostüm Auto fahren - darf man das?
Viele fahren zu Halloween mit dem Kostüm Auto. Doch darf man das? Und welche Bußgelder drohen? Wir verraten euch, bei welchen Masken und sperrigen Schuhen es für euch teuer werden kann.

Es ist grundsätzlich erlaubt, mit einem Kostüm Auto zu fahren. Es gibt aber einiges zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Vermummungsverbot können nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch weitere Konsequenzen drohen.
In Deutschland gibt es ein Vermummungsverbot. Dies gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im täglichen Leben. Die Identität muss immer erkennbar sein. Im StVO Paragraph 23, Abschnitt 4 ist festgehalten:
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."
Das Fahren mit einer Maske, die das gesamte Gesicht verdeckt, ist also verboten. Bei einem Verstoß drohen bis zu 60 Euro Bußgeld. Falls der Fahrer geblitzt wird und wegen eienr Maske nicht identifiziert werden kann, muss er womöglich ein Fahrtenbuch führen.
Es kommt demnach auch auf das Kostüm an. So wäre beispielsweise eine Perücke in Ordnung, solange sie das Gehör nicht allzu sehr beeinträchtigt. Nicht erlaubt sind ein Augenpatch oder eine Clowns-Maske, da sie die Sicht stark beeinträchtigen.
Mit Kostüm Auto fahren: Diese Strafen drohen
- Mit beeinträchtigter Sicht gefahren: 10 Euro
- Mit beeinträchtigtem Gehör gefahren: 10 Euro
- Fahrzeug trotz beeinträchtigter Sicherheit geführt: 25 Euro
- Fahrzeug mit verdecktem Gesicht geführt: 60 Euro
- Fahrzeug trotz wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit geführt: 80 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- Fahrzeug trotz wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit geführt - mit Unfallfolge: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Mit welchem Schuhwerk drohen beim Autofahren Strafen?
In Deutschland gibt es laut dem ADAC keine genaue Vorschrift welches Schuhwerk beim Autofahren getragen werden sollte. Bei einem Unfall kann dies aber von Bedeutung sein. Falls durch die Schuhe die Sicherheit beim Autofahren beeinträchtigt wird, kann die Versicherung eine Zahlung aufgrund von "grober Fahrlässigkeit" verweigern. Beim Autofahren im Kostüm sollten für das Schuhwerk folgende Punkte gegeben sein:
- Keine großen Schleifen, die sich in der Verkleidung verfangen können.
- Das Schuhwerk sollte nicht zu breit sein, um zu vermeiden, dass gleichzeitig zwei Pedale betätigt werden.
- Die Schuhe sollten nicht zu hoch und nicht rutschig sein. Es muss ein sicherer Tritt gegeben sein.