Oberbayern
 — © © Bild: Bundespolizei© Bild: BundespolizeiKurioser Fund

Tasche mit 15.000 Euro Bargeld im ICE zurückgelassen

Ganze 15.000 Euro in bar hat eine Reisende in einem ICE von Hannover nach München gefunden. Die 33-Jährige habe sich daraufhin bei der Bundespolizei gemeldet, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei.Das Geld habe sie in einer Tasche auf einem Sitz entdeckt, hieß es. Wie lange die Tasche dort schon lag und ob jemand zuvor auf dem Sitz saß, wussten die Ermittler nicht. An der Endhaltestelle nahmen die Beamten die Tasche an sich und begannen zu zählen.Bislang habe sich kein Besitzer und keine Besitzerin gemeldet. Die Finderin hat laut Angaben der Bundespolizei einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn – jedoch würde das Geld den Aussagen zufolge zunächst verwahrt.
Info: Das passiert mit gefundenem Geld
Wenn jemand Geld findet, gilt in Deutschland das Fundrecht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind die wesentlichen Regelungen:• Beträge bis 10 Euro: Geldbeträge oder Gegenstände mit einem Wert unter 10 Euro dürfen behalten werden, da keine Anzeigepflicht besteht.

• Beträge über 10 Euro: Diese müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. Fundbüro oder Polizei) gemeldet und abgegeben werden. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn, der in der Regel 5 % des Fundwerts beträgt (bei höheren Beträgen ab 500 Euro zusätzlich 3 % des darüber hinausgehenden Wertes).

• Eigentumserwerb nach sechs Monaten: Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, kann der Finder das Geld oder den Gegenstand behalten. Voraussetzung ist, dass der Fund ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Quelle: dpa

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