
Soll günstiger und fairer werden: Neue Reservierungs-Regeln auf der Wiesn 2023
Günstiger soll es werden: Das sind die neuen Reservierungsregeln für die Wiesn
Erstmals legt das zuständige Referat für Arbeit und Wirtschaft heuer sogenannte Grenzen für die Mindestverzehrhöhe fest.
Das bedeutet: In Festhallen (Ausnahme Käfer und Weinzelt) dürfen bei Reservierungen nur zwei Maß und ein halbes Hendl verkauft werden. Das gilt für Plätze im Mittelschiff. In Boxen und Galerien dürfen dazu noch Verzehrgutscheine im Wert von 15 Euro verkauft werden.
Wer im Käfer oder im Weinzelt reservieren möchte, der muss folgendes beachten: Unter der Woche darf der Mindestverzehrwert bis 14 Uhr nicht mehr als 50 Euro pro Person betragen. Ab 14 Uhr gilt eine maximale Grenze von 95 Euro pro Person. Wer Samstag, Sonntag und am Feiertag reservieren möchte hier, muss den ganzen Tag mit maximal 95 Euro rechnen.
In Cafe-, Wein- und Barbetrieben, Hühnerbratereien und Wurst- und Imbisshallen gilt: Mo. – Fr. bis 14 Uhr: max. 50 €/pro Perso. Mo. – Fr. ab 14 Uhr: max. 75€/pro Person. Und ganztägig Sa. + So. + Feiertage: max. 75€/pro Person.
Neue Regelung der Stadt: Menü darf nicht über Reservierung entscheiden
"Bevor eine Reservierung, maximal zum Mindestverzehr, nicht rechtsverbindlich bestätigt ist, dürfen keine Menüs, Entscheidungen inwieweit der Verzehrgutschein für Getränke oder Speisen verwendet werden soll, oder die Abnahme zusätzlicher Leistungen abgefragt werden. Ziel ist, dass die Entscheidung über die Reservierungsvergabe nicht von der Auswahl eines Menüs abhängen kann. Auch ein nachträglicher Menüzwang darf nicht erfolgen."
heißt es vom Referat für Arbeit und Wirtschaft in einer offiziellen Schrift.
Online-Tauschbörse ist geplant
Die Stadt möchte ein Onlineportal einrichten. Hier sollen Reservierungsgäste ihre Reservierung einfach tauschen können. Oder käuflich gegen die Konditionen der Ursprungsreservierung anbieten können.
Wie lange gelten die Wiesn-Marken?
Bis mindestens 31. Oktober können nicht verbrauchte Gutscheine im Lokal der Zeltbetreiber eingelöst werden können.
Biergärten, Versandkosten und Öffnungszeiten: Das ist auch neu
Was noch gilt: Bier - und Wirtsgärten dürfen nicht reserviert werden. Und: „Eine Reservierung (ohne Reservierungswechsel) muss mindestens 3 Stunden dauern.“
Was auch geregelt wird: Wirte dürfen keine astronomischen Versandkosten für ihre Einlassbänder oder Gutscheine verlangen
Auch nicht mehr erlaubt: zu hohe Reservierungsgebühren. Die Limits sind „die tatsächlich angefallenen Versandkosten“. Dazu eine Pauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Person. Manche Wirte verlangten 2 Euro.
Auch neu: Das Festgelände öffnet dieses Jahr erst um 10 Uhr.
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