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 — © Bild: planet_fox auf UnsplashBild: planet_fox auf UnsplashDas müsst ihr wissen

Wen und wie wähle ich? Das kleine Einmaleins zur Landtagswahl 2023

Wie, wen oder was wählen wir eigentlich?

Am 8. Oktober 2023 heißt es wieder: Ab in die Wahlkabine und Kreuzchen machen. In Bayern wird ein neues Landtag gewählt. Und nicht nur das: Gleichzeitig finden auch Bezirkswahlen statt. Wir haben für euch alles Wissenswerte zur Landtagswahl 2023 in Bayern zusammengefasst.

Landtagswahl

Anders als bei der Bundestagswahl sind bei der Landtagswahl eure Erst- und Zweitstimme gleich wichtig. Mit der Erststimme wählt ihr eine Bewerberin oder einen Bewerber aus eurem Stimmkreis. In Bayern gibt es insgesamt 91 Stimmkreise. Wer die meisten Stimmen bekommt, ist direkt gewählt.

Mit der Zweitstimme wählt ihr eine Bewerberin oder einen Bewerber auf der Wahlkreisliste. Am Wahlabend werden in jedem Wahlkreis die Erst- und Zweitstimmen für die jeweilige Partei zusammengezählt. Über die Zweitstimme wird dann der Anteil errechnet, mit welchem eine Partei im Landtag vertreten ist.

Bezirkswahlen

Auch bei den Bezirkswahlen habt ihr zwei Stimmen, um die Mitglieder der Bezirkstage zu wählen.

Was macht eigentlich der Bezirkstag?

Neben dem Landtag wählt Bayern am Sonntag auch den Bezirkstag. Diese Wahl läuft im Grunde genauso ab, wie die Landtagswahl. Dabei habt ihr eine Stimme für einen Direktkandidaten und eine für eine ganze Partei oder einen Kandidaten der Parteiliste. Einen Unterschied gibt es zur Landtagswahl aber: Es gibt keine Fünf-Prozent-Hürde.

Bayern hat sieben Bezirkstage. Für jeden Regierungsbezirk einen: Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken, Schwaben, Oberpfalz, Oberbayern, Niederbayern.

Welche Aufgaben hat der Bezirkstag?

Die Aufgaben der Bezirkstage sind recht vielfältig. Sie kümmern sich um soziale und kulturelle Themen, aber auch um Pflege- und Gesundheitspolitik und Schutz von Natur und Gewässer zählt zu ihren Aufgaben.

Briefwahl

Natürlich ist auch bei diesen Wahlen eine Briefwahl möglich.

Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Online könnt ihr bis zum 4. Oktober um 11 Uhr die Briefwahl beantragen. Danach wird empfohlen, die Unterlagen persönlich abzuholen, da es sonst zeitlich zu knapp werden könnte.

Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises erhaltet ihr die Briefwahlunterlagen bis 6. Oktober, 15 Uhr, in den Wahlbüros im Kreisverwaltungsreferat und in den Bezirksinspektionen.

Wollt ihr eure Unterlagen lieber mit einem Papierantrag anfordern, dann achtet darauf, dass ihr den Antrag rechtzeitig abschickt. Denn auch die Briefwahl muss spätestens am Sonntag, den 8. Oktober 2023 zurück beim Wahlamt sein. Wir empfehlen euch, sie lieber rechtzeitig abzugeben und ein bis zwei Tage Puffer einzuplanen.

Im Wahllokal

Auf eurer Wahlbenachrichtigung steht genau, in welchem Wahllokal ihr eure Stimme abgeben dürft. Und nicht vergessen: Am Wahltag braucht ihr euren Ausweis. Die Lokale öffnen um 8 Uhr morgens und schließen um 18 Uhr.

Ungültiger Stimmzettel

Euer Stimmzettel ist ungültig, wenn ihr außer einem Kreuzchen noch etwas dazuschreibt. Verzichtet also auf Bemerkungen oder Kommentare.

Außerdem ist euer Stimmzettel ungültig wenn:

  • man kein Kreuzchen auf dem Stimmzettel macht
  • man mehrere Kreuzchen auf dem Stimmzettel macht

Übrigens: Statt einem Kreuzchen dürft ihr auch einen Kringel machen oder den Namen unterstreichen. Innerhalb einer Kandidatenliste dürft ihr mehrere Kreuzchen machen, dann bekommt aber nur die Partei eure Stimme, nicht euer Wunschkandidat.

 

Viel Spaß beim Abstimmen der Landtagswahl 2023!

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