Blaulicht

Polizeieinsatz wegen Softair-Waffe in Münchner Schule
Nach Angaben eines Sprechers handelte es sich um eine Softair-Pistole ohne Munition. Grundsätzlich unterliegen Softair-Waffen nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes und dürfen deshalb frei erworben und verwendet werden. Ausnahmen sind sogenannte Anscheinswaffen, die laut Polizeisprecher «täuschend echt» aussehen.
Quelle: dpa