
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer: Wann solltest du welches Licht einschalten?
Der Herbst bringt oft neblige Tage mit sich, und viele Autofahrer sind unsicher, wann sie ihre Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten nutzen sollten. Wir erklären euch die Unterschiede zwischen Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten und geben hilfreiche Tipps, wann ihr welches Licht einschalten dürft – oder müsst!
Wann schalte ich die Nebelschlussleuchte ein?
Die Nebelschlussleuchte dürft ihr nur bei starker Sichtbehinderung durch Nebel einschalten – und das auch nur, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Das gilt übrigens auch bei starkem Regen. Wichtig: Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorne und hilft in solchen Situationen nicht.
- Sichtweite unter 50 Meter: Nebelschlussleuchte einschalten.
- Sichtweite über 50 Meter: Die Nebelschlussleuchte darf nicht eingeschaltet werden, da sie andere Verkehrsteilnehmer stark blenden kann. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 20 bis 30 Euro geahndet.
- Ein Gesetz, das das Einschalten der Nebelschlussleuchte zwingend vorschreibt, gibt es nicht.
- Sobald die Nebelschlussleuchte aktiviert ist, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h, auch auf der Autobahn.
Beachtet, dass in anderen Ländern wie Belgien oder Frankreich andere Regeln gelten können!
Wann schalte ich den Nebelscheinwerfer ein?
Nebelscheinwerfer dürfen nur in Kombination mit Stand- oder Abblendlicht verwendet werden, und das auch nur bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall.
- Auf der Autobahn: Nebelscheinwerfer erst einschalten, wenn die Sichtweite unter 150 Metern liegt.
- Auf Landstraßen: Die Sicht sollte zwischen 100 und 120 Metern liegen, bevor du die Nebelscheinwerfer nutzt.
- Innerorts: Hier liegt die Grenze bei einer Sichtweite von unter 70 Metern.
Achtung: Die Nebelscheinwerfer als „normales“ Tageslicht zu nutzen, ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro bestraft.
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