
Mittelspurschleicher – so ist die Rechtslage
Die Debatte um sogenannte Mittelspurschleicher auf deutschen Autobahnen ist seit Jahren ein kontroverses Thema. Diese Fahrer sind bekannt dafür, ohne zwingenden Grund dauerhaft die mittlere Spur zu befahren, selbst wenn die rechte Spur frei ist. Dies sorgt nicht nur für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern, sondern kann auch den Verkehrsfluss erheblich behindern.
Es nervt tierisch: Mit 80 auf der Mittelspur
Viele Autofahrer empfinden Mittelspurschleicher zurecht als Hindernis, das den Verkehr verlangsamt und das Risiko von Auffahrunfällen erhöht. Diese Fahrer zwingen schnellere Fahrzeuge auf die linke Spur auszuweichen, was besonders in Stoßzeiten zu einem gefährlichen Nadelöhr führen kann. Die Frustration über diese Praktik äußert sich häufig in aggressivem Fahrverhalten, wie Drängeln oder dem häufigen Einsatz der Lichthupe.
Alles was Recht ist
Rechtlich gesehen verstoßen Mittelspurschleicher gegen das sogenannte Rechtsfahrgebot, das in Deutschland gemäß § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) existiert.
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Dieses Gebot schreibt vor, dass man auf mehrspurigen Straßen möglichst weit rechts fahren muss, wenn die Verkehrslage es zulässt10. Die Missachtung kann mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden. Auf Autobahnen ist außerdem das Rechtsüberholen grundsätzlich verboten, auch wenn ein Fahrzeug die mittlere Spur blockiert (siehe Kasten unten).
Empfehlungen
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Verkehrsflusses sollten Fahrer stets darauf achten, nur dann auf der mittleren oder linken Spur zu fahren, wenn sie tatsächlich überholen oder abbiegen wollen. Nach einem Überholvorgang sollte man baldmöglichst wieder auf die rechte Spur zurückkehren.
Die Polizei betrachtet das Verhalten von Mittelspurschleichern als ernsthaftes Verkehrsproblem. Es wird als eine der Hauptursachen für Staus und Stresssituationen betrachtet, die potenziell zu Verkehrsunfällen führen können. Besonders in Ferienzeiten, wenn das Verkehrsaufkommen erhöht ist, verstärkt die Polizei die Überwachung der Autobahnspuren, um die Einhaltung des Rechtsfahrgebots durchzusetzen. Die Beamten appellieren an die Vernunft der Autofahrer und erinnern daran, dass ein flüssiger Verkehrsablauf im Interesse aller Beteiligten liegt.
Obwohl das Rechtsfahrgebot vorschreibt, dass man die rechte Spur benutzen sollte, sieht die StVO auch Ausnahmen vor. So kann die mittlere Spur genutzt werden, wenn sich rechts „hin und wieder“ ein Fahrzeug befindet. Diese Ausnahme soll die Häufigkeit riskanter Spurwechsel reduzieren, kann jedoch von Mittelspurschleichern missverstanden werden.
Aggressives Verhalten wie Drängeln oder der missbräuchliche Einsatz der Lichthupe gegenüber Mittelspurschleichern stellen dagegen eigene Verkehrsverstöße dar und können ebenfalls sanktioniert werden. Dies zeigt, dass ein respektvolles Verhalten im Straßenverkehr von allen Beteiligten gefordert ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Polizei stellt regelmäßig fest, dass Mittelspurschleicher nicht nur den Verkehrsfluss beeinträchtigen, sondern auch das Unfallrisiko erhöhen, weil andere Verkehrsteilnehmer zum Spurwechsel gezwungen werden. Diese Praxis ist insbesondere in Stoßzeiten problematisch, wo der Verkehr ohnehin schon dichter ist.
Rechtsfahrgebot auf deutschen Autobahnen
Grundregeln des Rechtsfahrgebots
In Deutschland verpflichtet das Rechtsfahrgebot Fahrzeugführer dazu, möglichst weit rechts zu fahren. Diese Regel gilt insbesondere auf mehrspurigen Autobahnen, wo der rechte Fahrstreifen prioritär genutzt werden soll, sofern er frei ist47.
Zulässiges Fahren auf Mittel- und Linksspur
Das Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist lediglich erlaubt, um zu überholen oder bei dichtem Verkehr17. Sobald der Überholvorgang beendet ist oder die Dichte des Verkehrs es nicht erfordert, muss der Fahrer zurück auf die rechte Spur wechseln6. Dauert das Fahren ohne Notwendigkeit auf der Mittelspur an und behindert den Verkehr, drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro und ein Punkt in Flensburg6.
Ausnahmen im dichten Verkehr
Eine wichtige Ausnahme vom Rechtsfahrgebot besteht bei dichtem und stockendem Verkehr. In diesen Fällen, wenn sich beispielsweise Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf ausnahmsweise auch auf den anderen Fahrstreifen gefahren werden, ohne unmittelbar zur rechten Spur zurückzukehren712. Dies ermöglicht ein flüssigeres Fortbewegen des Verkehrs.
» Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
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