
Mit dem Auto in den Urlaub: Diese Verkehrsregeln gelten im Ausland!
Warnwestenpflicht
Hoffentlich passiert es nicht – ein Unfall im Ausland. Bei uns heißt das Warnwestenpflicht. Wie ist das in anderen Ländern?
Belgien: Nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder der Kraftfahrstraße muss eine Warnweste angezogen werden. Es gilt aber keine Mitführpflicht.
Finnland: Fahrer, die im Pannen- bzw. Schadensfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Das Mitführen einer Warnweste wird allerdings lediglich empfohlen.
Frankreich: Bei einer Panne oder einem Unfall gilt eine Tragepflicht und es gibt eine Mitführpflicht.
Italien: Autofahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Das Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft und für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.
Kroatien: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht des Fahrers sowohl inner- als auch außerorts.
Norwegen: Hier gilt die Mitführ- und Tragepflicht nur für Autos, die in Norwegen zugelassen sind. Also auch Mietwägen.
Österreich: In Österreich gelten beide Pflichten. Ausgenommen sind lediglich Motorradfahrer.
Portugal: Hier gelten die gleichen Regeln, wie in Norwegen. Außerdem sind Motorradfahrer davon ausgenommen.
Slowenien: Es gilt eine Tragepflicht, allerdings keine Mitführpflicht. Für Motorradfahrer besteht wiederum keine Warnwestenpflicht.
Rauchverbot im Auto
In manchem Ausland kann es teuer werden, wenn im Beisein von Minderjährigen geraucht wird.
England und Wales: Wenn Mitfahrer unter 18 Jahren sind, kostet das ca. 60€. Allerdings sind Cabrios davon ausgenommen.
Schottland: Egal, wer im Auto raucht, wenn unter 18-jährige dabei sind, kostet das ca. 120 €. E-Zigaretten sind davon nicht betroffen.
Griechenland: Wenn ein Mitfahrer unter 12 Jahren ist, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1.500€. Wird in einem öffentlichen Verkehrsmittel geraucht, drohen sogar Bußgelder bis zu 3.000€.
Italien: Wenn Schwangere oder Minderjährige im Auto sind, kostet das zwischen 50€ und 500€.
Zypern: Wenn Mitfahrer unter 16 Jahren dabei sind, kostet es bis zu 85€.
Frankreich: Neben unter 18-jährigen kostet das 68€.
Österreich: Einmal neben unter 18-jährigen kostet 100€, wenn man sich nochmal erwischen lässt, kostet es 1.000€
Lichtpflicht tagsüber und ganzjährig
Pflicht auf allen Straßen in:
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien
Pflicht auf Autobahnen und Außerorts:
Italien, Rumänien, Russland, Ungarn
Promillegrenze im Ausland
0,0: Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
0,2: Estland, Norwegen, Polen, Schweden
0,3: Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina
0,4: Litauen
0,5: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Schottland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nord Mazedonien, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern
0,8: England und Wales
Tempolimits für Fahranfänger
Frankreich: In den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb dürfen Fahranfänger auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren statt 130 km/h.
Italien: Fahranfänger auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen maximal 90 km/h fahren.
Kroatien: Bis zum Alter von 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren.
Bosnien-Herzegowina: Fahranfänger unter 23 Jahren, die ihren Führerschein noch kein Jahr besitzen, dürfen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht Auto fahren!
Sonstige „kuriose“ Regeln und Fakten
Belgien:
Ampeln springen unmittelbar von Rot auf Grün. Die verbleibende Dauer der Ampelphase wird oft durch Sekundenzähler angezeigt.
Italien:
- Wenn der Fahrer über 1,5 Promille hat, dann kann das Auto zwangsversteigert werden.
- Können sich Fahrzeuge auf einer engen Straße nicht passieren, hat das schwerere Fahrzeug Vorfahrt; auf Bergstraßen muss das abfahrende Fahrzeug zurücksetzen, es sei denn das andere Fahrzeug steht näher zu einem Passierpunkt.
- Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)
- Hupverbot in Bereichen, die mit „Zona di silenzio“ gekennzeichnet sind
Frankreich:
- In Frankreich ist es Pflicht einen Alkoholschnelltest dabei zu haben. Falls Sie keinen haben, gibt es aber keine Strafe.
- Bergauf fahrende Fahrzeuge haben in der Regel Vorrang
- Hier können Parkknöllchen vor Ort im Tabakladen beglichen werden.
Kroatien:
Sie müssen immer eine Ersatzglühbirne dabei haben. Dabei ist es auch völlig wurscht, ob sie die wechseln können. Wichtig ist, dass sie eine dabei haben.
Griechenland:
- In den Kreisverkehr von rechts einfahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt.
- Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in der Mitte gelten in ungeraden Monaten und die mit zwei in geraden.
- Geldbußen verdoppeln sich, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird.
Polen:
Wenn der Fahrzeughalter nicht mit in den Urlaub fährt, muss eine ausgestellte Erlaubnis mitgeführt werden.
Schweiz:
- Bestimmte Verkehrsverstöße (z.B. Rasen oder gefährliches Überholen) können mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren und Fahrerlaubnisentzug für min. 2 Jahre geahndet werden. Wenn man nochmal erwischt wird, gilt der Fahrerlaubnisentzug für immer.
- Bei groben Verkehrsregelverletzungen, beispielsweise enorm hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden.
Spanien:
- Auf Bußgeldergibt es in Spanien 50% Rabatt, wenn innerhalb von 20 Tagen bezahlt wird.
- In jedem in Spanien zugelassenen Auto sollen zwei Warndreiecke sein. Das gilt demzufolge auch für Mietwagen.
- Brillen- oder Kontaktlinsenträger müssen immer Ersatz mitführen.
England:
Parkknöllchen gelten hier nur, wenn der Kontrolleur eine ordentliche Uniform samt Hut trägt.
Bosnien-Herzegowina:
Es muss ein Abschleppseil an Bord sein
Dänemark:
- Bevor Sie das Auto starten dürfen, muss erst darunter geschaut werden. Es gilt nämlich zu prüfen, ob sich dort nicht gerade jemand aufhält.
- Wer mit mehr als 2 Promille im Blut erwischt wird, ist seinen Führerschein los und es droht die Zwangsversteigerung des Autos. Auch, wenn der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs ist.
Slowakei:
Navis dürfen nur im linken unteren Bereich befestigt werden.
Slowenien:
- Wenn die Ampel gelb leuchtet, besteht Haltepflicht.
- Bußgelder müssen sofort bezahlt werden – sonst droht die Beschlagnahme von Ausweis und Fahrzeug. Oder der Fahrer wandert ins Gefängnis.
Zypern:
Der Konsum von Nahrungsmitteln am Steuer wird wie das Telefonieren mit dem Handy geahndet und zieht 85 Euro Bußgeld nach sich.