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2G, Böllerverbot, Kontaktbeschränkungen

Noch-Kanzlerin Merkel und Bald-Kanzler Scholz haben sich mit Bund und Ländern heute zusammengeschalten. Sie haben neue Beschlüsse zum Kampf gegen das Corona-Virus verkündet. Wann genau diese in Kraft treten werden, steht bislang noch nicht klar.

Um welche Entscheidungen es sich handelt, lesen Sie hier:

Über allgemeine Impfpflicht wird beraten

Nach der entsprechenden Entscheidung eines Expertengremiums sowie der Ethikkommission soll bis Ende des Jahres entschieden werden, ob eine allgemeine Impfpflicht kommen wird. Sollten die Expertinnen und Experten grünes Licht geben, würde diese Pflicht im Februar 2022 in Kraft treten

2G ausgeweitet

In ganz Deutschland herrscht ab sofort die 2G-Regel auch für den Einzelhandel. Das bedeutet, wer in ein Geschäft möchte, muss geimpft oder genesen sein. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Kein Böllern dieses Jahr

In der Ministerpräsidentenkonferenz wurde entschieden, dass es auch in diesem Jahr kein buntes Silvester geben wird: Es wurde das Feuerwerksverbot ausgerufen.

Neue Inzidenz-Regelungen

Clubs und Discos müssen ab einer Inzidenz von 350 schließen.

Kontaktbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Private Treffen sollen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

Auch für Geimpfte und Genesene kommen Kontaktbeschränkungen bei privaten Veranstaltungen: Im Innenraum wird die Obergrenze bei 50 geimpften Personen liegen. Im Außenbereich bei 200 geimpften Personen.

Maskenpflicht an Schulen

Dies gilt für alle Klassenstufen!

Deckelung von Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen gilt ab sofort ausschließlich die 2G-Regel sowie die Maskenpflicht. Zusätzlich könnten auch noch Tests – also eine Erweiterung auf 2G-Plus erfolgen.

Impfstatus läuft ab!

Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, soll der Impfstatus als vollständig geimpfte Person, verkürzt werden, wenn keine Auffrischung erfolgt. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Anwendung finden soll.


Das Update für Bayern

Ministerpräsident Söder hat sich heute auch an die bayerischen Bürgerinnen und Bürger gewandt und die zusätzlichen bayernweiten neuen Beschlüsse verkündet:

Auch hier gilt 2G im Handel

Künftig dürfen auch in Bayern nur noch Geimpfte oder Genesene zum Einkaufen. Ausnahme auch hier – Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Geisterspiele kommen

Laut Söder soll es in Bayern ab diesem Wochenende wieder Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga geben. Darauf konnten sich Bund und Länder nicht einigen, der Freistaat will das nun im Alleingang beschließen. „Fußball sind eine überregionale Großveranstaltung. Fans bewegen sich durch ganz Deutschland“, sagte Söder.

Strengere Kontaktbeschränkungen

Verschärft werden in Bayern wie bundesweit auch die Kontaktbeschränkungen. Für Geimpfte gebe es keine Kontaktbeschränkungen, solange kein Ungeimpfter dabei sei, erklärte Söder. Wenn ein Ungeimpfter auf mehrere Geimpfte treffe, gelte aber die Regel: Ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt.

Apotheken sollen impfen

Es soll nun künftig auch möglich sein, dass in den bayerischen Apotheken das Corona-Vakzin verabreicht wird.


Vor Beschlüssen viel Kritik

Vor den heutigen Bund-Länder-Beratungen schlugen Veranstalter Alarm. Bei weiteren Verschärfungen, wie etwa einer 2Gplus-Regel, müssten viele Konzerte und andere Veranstaltungen abgesagt werden, teilte der zuständige Verband mit. Bund und Länder wollen heute schärfere Corona-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Beim Thema allgemeine Impfpflicht  haben jetzt Patientenschützer auf den enormen Aufwand bei der Umsetzung hingewiesen. Bisher sage die Politik nicht, wie das finanziell, logistisch und personell gestemmt werde, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch. Es sei lebensfremd zu glauben, die Hausärzte könnten das zusätzlich leisten.

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