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Geld zurück für geplatzten Urlaub wegen Corona
Impfpflicht, Einreisebeschränkungen oder Quarantänepflicht: Vor allem im ersten Corona-Sommer 2020 haben die Maßnahmen vielen den Urlaub vermiest.
Doch der Europäische Gerichtshof stärkt jetzt die Rechte von solchen Urlaubern. Laut den Richtern haben Pauschalreisende nach EU-Gesetz einen Anspruch auf Preisminderung, wenn die Reise nicht vertragsmäßig erfüllt wird. Abbrüche wegen Corona können eine solche Vertragswidrigkeit sein.