
Flugausfall wegen Streik: Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Aktuell werden die Flughäfen in und um München regelmäßig von Verdi bestreikt. Die Folge: Flugausfälle und Verspätungen. Doch welche Rechte hab ich ihm Fall als Fluggast?
Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Sollte euer Flug aufgrund des Streiks annulliert worden sein, habt ihr als Fluggast bestimmte Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Ihr Flug:
- von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder
- in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Ihr habt das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:
Erstattung des Ticketpreises:
Falls ihr aufgrund der Annullierung nicht mehr reisen möchtet, könnt ihr eine volle Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn euer Flug Teil einer Buchung mit mehreren Flügen war – in diesem Fall könnt ihr eine Rückerstattung für alle nicht genutzten Teilstrecken beantragen.
Ersatzflug oder alternative Beförderung:
Ihr könnt euch für einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden oder einen Flug zu einem späteren, für euch geeigneten Zeitpunkt wählen. Falls kein Ersatzflug verfügbar ist, muss die Airline unter Umständen auch alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Zug oder Bus) anbieten.
Falls ihr aufgrund des Streiks längere Zeit auf euren Ersatzflug warten müsst, habt ihr Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, die je nach Wartezeit Folgendes umfassen:
- Essen und Getränke in angemessenem Umfang
- Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten
- Unterkunft in einem Hotel sowie den Transfer dorthin und zurück, falls eine Übernachtung erforderlich ist.
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