
Diese Führerschein-Umtausch-Fristen gelten
Wer braucht einen neuen Führerschein und warum?
Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden. Und zwar in einen neuen EU-Führerschein.
Hierfür gibt es Umtauschfristen. Erstmal waren alle Führerscheinbesitzer betroffen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind.
Die ersten Führerscheine wurden am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen waren die alten „Papierführerscheine“ von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ob es hierbei Übergangsfristen gibt, wird derzeit noch geklärt. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Welche Umtauschfristen muss ich beachten?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 abgelaufen
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 abgelaufen
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 abgelaufen
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Wenn Sie in München Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.
Hierfür brauchen Sie das ausgefüllte Antragsformular, ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr 8 Wochen und kostet zwischen 25 und 43 Euro.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Ihr Papierführerschein wird durch die Führerscheinstelle einbehalten oder ungültig gestempelt. Wer will, kann also seinen alten „Lappen“ behalten…
Weitere Informationen finden Sie hier.
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