
Diesel-Fahrverbot in München - das sollten Sie wissen
Hier gilt das Diesel-Fahrverbot
Ab 01. Februar gilt für die Innenstadt und den Mittleren Ring ein Verbot für Euro-4-Diesel. Das ist Stufe 1 des Planes. Grund sind die zu hohen Emissionen. In Stufe 2 wird das Verbot nochmal verschärft, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert in München nicht an allen Streckenabschnitten eingehalten wird.. Heißt, dass ab Anfang Oktober 2023 diese Regelung auch für Diesel 5-Fahrzeuge gelten soll. Sollte auch hier der Grenzwert überschritten werden, kommt es zu Stufe 3. Die würde am 01. April 2024 in Kraft treten. Dann gilt das Fahrverbot für Diesel 5-Fahrzeuge wie in Stufe 2. Zudem würden weitere Ausnahmen entfallen.

Das sind die Ausnahmen beim zonenweisen Diesel-Fahrverbot
Nachdem das Münchner Umland ordentlich Kritik am Diesel-Fahrverbot geübt hat, hat der Stadtrat Ausnahmen beschlossen. Die Brudermühlbrücke wird vom Verbot ausgenommen. Ursache dafür: Im Süden gibt es vor allem im Berufsverkehr kaum andere Möglichkeiten, die Isar zu überqueren. Ob auch der Heckenstaller- und Luise-Kieselbach-Tunnel von dieser Ausnahme profitiert, muss noch durch das städtische Umweltreferat geprüft werden. Aber auch Anwohner, Handwerksbetriebe, Versorgungsfahrzeuge und der Lieferverkehr sind ausgenommen.
Weitere Ausnahmen:
- Handwerker mit Parkausweis sind immer ausgenommen
- Menschen mit Behinderung
- Gewerbetreibende innerhalb des Mittleren Rings
- Berufstätige, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können
Diese Ausnahmen müssen teilweise extra beantragt werden. Das geht seit Mitte Januar 2023 beim Kreisverwaltungsreferat.
Sollte es bis April 2024 keine merkliche Verbesserung bei den Grenzwerten geben, könnten auch Anwohner und Lieferverkehr aus der Ausnahmeregelung fallen.

So wird das das Diesel-Fahrverbot kontrolliert
Die Polizei kontrolliert im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen. Außerdem wird die kommunale Verkehrsüberwachung bei Kontrollen von parkenden Autos und bei Geschwindigkeitskontrollen das Fahrverbot in den betroffenen Zonen prüfen. Dafür sind auch extra Aktionstage und Aktionswochen geplant. Und auch bei der Vergabe von Anwohner-Parklizenzen wird die Abgasnorm geprüft.
So teuer sind Verstöße gegen das Diesel-Fahrverbot
Hier wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dazu kommen Gebühren und Auslagen in Höhe von 128,50 Euro. Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahreignungsregister.