
Die wichtigsten "Spielregeln" für Mieter zur Fußball-EM
Der Deutsche Mieterbund und der Mieterverein München e.V. haben die wichtigsten Spielregeln zusammengestellt damit das Fußballfest nicht durch Ärger mit dem Vermieter oder Nachbarn getrübt wird.
Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen
Diese dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden, auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass sie dem Nachbarn nicht die Aussicht nehmen. Wenn auf dem Balkon eine Halterung für den Fahnenmast angebracht wird, benötigt man außerdem eine Genehmigung des Vermieters, denn dies kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V.

Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbständig machen oder herunter fallen, denn dadurch könnten Passanten verletzt oder Autos beschädigt werden.
In der Wohnung, auf dem Balkon oder Terrasse und im Garten darf gefeiert werden
Die EM-Spiele im Fernsehen dürfen gemeinsam mit anderen Fans angesehen werden. „Trotzdem muss das allgemeine Rücksichtnahmegebot beachtet werden. Lachen, Schreien, laute Musik oder der Original-Fernseherkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen.
Nach 22.00 Uhr ist Nachtruhe, auch im Sommer und während der EM. Dann sollten die Spiele tatsächlich nur noch in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden“, so Volker Rastätter weiter.
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