
Zum Facharzt in vier Wochen
Die Vermittlung zum Facharzt durch die Terminservicestelle erfolgt dabei ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0921 / 787 765 – 550 20. Die Telefonvermittlung ist an folgenden Tagen erreichbar:
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr,
- Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr.
Nach Einschätzung des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist die Einrichtung einer solchen Stelle weniger einem echten Bedarf der Patienten, als vielmehr dem Erhalt der gesundheitspolitischen Handlungsfähigkeit in der Regierungskoalition geschuldet. „Auch wenn man die Sinnhaftigkeit einer solchen Terminvermittlung aus guten Gründen in Frage stellen kann, steht deren Einfüh- rung nun einmal im Gesetz. Und wir werden die Stelle in Bayern so unbürokratisch, pragmatisch und für alle Beteiligten so einfach handhabbar wie möglich umsetzen. Wir gehen nicht davon aus, dass es bei der Umsetzung zu größeren Schwierigkeiten kommen wird, wobei in der Anfangsphase für die Anrufer gewisse Wartezeiten auf Grund zu erwartender Testanrufe nicht auszuschließen sind“, erklärte der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger – heute in München.
Terminservicestelle für Bayern
Zugleich wies der Vorstand der KVB darauf hin, dass keine Vermittlung zu Wunschärzten beziehungsweise an bestimmten Wunschterminen möglich ist. Die Anrufer, die eine entsprechende Überweisung hätten, erhielten innerhalb einer Woche einen Terminvorschlag in einem Zeitraum von vier Wochen bei einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung in ihrer Region. Ziel der KVB sei es dabei, in jedem Fall einen passenden niedergelassenen Facharzt für den Patienten zu finden, um einen weiteren Weg und größeren Aufwand für die ambulante Behandlung in einem Krankenhaus zu vermeiden.
Terminvermittlung zum Facharzt:
- Sie rufen bei der Terminservicestelle an und Ihre Daten werden aufgenommen.
- Nach Ihrem Anruf sucht die Terminservicestelle einen Behandlungstermin bei einem Facharzt in Ihrer Region und meldet sich innerhalb einer Woche bei Ihnen zurück.
- Die Wartezeit zwischen Ihrem ersten Anruf und Ihrem Termin, wird bei entsprechend gekennzeichneten Überweisungen vier Wochen nicht überschreiten.
- Routineuntersuchungen und die Behandlung von Bagatellerkrankungen sind grundsätzlich von dieser Vier-Wochen-Frist ausgenommen.
- Sollten Sie den durch die Terminservicestelle vereinbarten Termin wieder absagen müssen, rufen Sie bitte immer die vermittelte Praxis an und informieren Sie diese über Ihre Absage, so kann der Termin wieder an andere Patienten vergeben werden.
- Sollte Ihnen die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.
Download: Patienteninformation zur Vermittlung von Facharztterminen
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