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Bodycams Bundespolizei

Bundespolizei erprobt Bodycams

Testlauf für Bodycams am Münchner Hauptbahnhof: Von Freitag an erprobt die Bundespolizei bundesweit an mehreren Orten den Einsatz von mobilen Körperkameras. Die an den Westen der Beamten angebrachten kleinen Videokameras sollen nur bei bestimmten Einsatzsituationen eingeschaltet werden und helfen, Gewalttäter abzuschrecken und Polizisten somit vor Übergriffen zu schützen. Neben München kommen die Bodycams laut Bundespolizei vom Donnerstag auch an den Bahnhöfen in Berlin, Hamburg, Köln und Düsseldorf zum Einsatz. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt.

«Die zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei verlangt nach einem zusätzlichen Schutz für unsere Beamtinnen und Beamten», erklärte der Leiter der Bundespolizeiinspektion München, Jürgen Vanselow. Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören demnach in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof.

Bodycams Bundespolizei

Bodycams zeichnen nicht automatisch auf

Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof. Speziell geschult und mit einer zusätzlichen Funktionsweste ausgestattet, nehmen diese Beamtinnen und Beamten freiwillig an der Erprobungsphase teil.

Die Kameras werden nur bei konkreten Einsatzsituationen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kontrolle von konfliktbereiten Personen, eingeschaltet. Sie kommen nur in öffentlich zugänglichen Orten zum Einsatz, vorwiegend am Münchner Hauptbahnhof. Die Bodycams können aber anlassbezogen auch an allen anderen Bahnhöfen und Haltepunkten oder auch in S-Bahnen und Zügen eingesetzt werden.

Bodycams Bundespolizei

An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift „Videoüberwachung“ angebracht. Eine rot blinkende LED-Leuchte zeigt die Videoaufnahme an. Der aufnehmende Beamte kann die Videoaufnahme starten und beenden. Er kann eine aufgenommene Sequenz aber nicht löschen. Nach einem Einsatz oder dem Dienstende entscheidet ein Vorgesetzter über die Löschung  oder die Speicherung von Aufnahmen. Aufzeichnungen werden nur in den Fällen gespeichert, wo diese zur Beweissicherung in einem etwaigen Strafverfahren von Bedeutung sein können.

Im Zuge der Erprobung soll die Akzeptanz bei den Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten aber auch der Öffentlichkeit festgestellt werden. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt. Die Bodycams kommen außer in München in den Bahnhöfen in Köln, Düsseldorf, Berlin und Hamburg zum Einsatz.

dpa-infocom

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