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Bis 250.000 Strafe fürs Grillen: Wer grillen will, muss diese Regeln beachten

In Bayern wird wieder angegrillt: Anfang Mai sind Grillabende für zahlreiche Münchnerinnen und Münchnern das absolute Highlight des Tages. Leckere Würstchen, saftiges Fleisch oder knackiges Gemüse landen dabei bei vielen auf dem heißen Rost. Doch wusstet ihr, dass euch das Grillen wenns blöd läuft 250.000 Euro kosten kann? Diese Regeln solltet ihr unbedingt beachten!

Bis zu 250.000 Euro Strafe: Rücksicht soll an oberster Stelle stehen

Das Landgericht München hat zu Beginn des Jahres beschlossen, die Grillsaison in ein paar Punkten einzuschränken.

Laut Aktenzeichen 1 S 7620/22 WEG gelten folgende Regeln:

  • Grillen ist nur noch maximal vier Mal im Monat erlaubt
  • Grillen ist nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander erlaubt

Doch was steckt hinter diesem Urteil?  Ursache ist die Geruchsbelästigung der Nachbarn - sie soll damit verringert werden. Wer jetzt denkt, dass der Umstieg auf den Elektrogrill eine Lösung darstellt, der irrt: Denn auch hier greift das Urteil. Wer gegen das Urteil verstößt, riskiert eine hohe Strafe. Denn wer verpetzt wird, kann bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen. Wer das nicht zahlen kann, kann sogar bis zu sechs Monate ins Gefängnis wandern.

Das solltet ihr beim Grillen auf dem Balkon beachten

Grillen auf dem Balkon ist generell nicht verboten. Doch wer im Mietvertrag oder der Hausordnung ein Verbot stehen hat, muss auch hierauf verzichten. Wer das nicht tut, riskiert eine Kündigung im schlimmsten Fall.

Generell gilt beim Grillen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn es um Lärm- und Geruchsentwicklung geht. Zieht Ruß und Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn, begeht der Griller eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz.

Grillen: Welche Strafen bei DIESEN Verstößen drohen können

Die meisten Streitigkeiten unter Nachbaren entstehen beim Grillen durch Lärmbelästigung, Rauchentwicklung und Gerüche.

Wird die Polizei oder das Ordnungsamt auf den Plan gerufen, winken teils empfindliche Bußgelder. Wer etwa gegen die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen verstößt, muss bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen. Nicht selten endet der Streit vor Gericht.

Laut Bussgeldkatalog wurden etwa schon folgende Strafen verhängt:

  • (Wiederholte) Verstöße entgegen den Grill-Regel­ungen im Mietvertrag oder der Haus­ordnung: Abmahnung durch den Vermieter bis zur Kündigung
  • Lärm­belästigung durch Grillen während der Ruhe­zeiten (Nacht­ruhe, Sonn-und Feiertage): bis zu 5.000 EUR
  • Entstehender Qualm durch Grillen, der in Nachbarswohnung zieht: ca. 100 Euro
  • Unerlaubtes Grillen in der Öffentlichkeit: Bußgeld zwischen 5 und 5.000 Euro

Hier ist das öffentliche Grillen in München erlaubt

Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen, zum Beispiel an der Isar, in mehreren Parks und an einigen Badeseen. Eine Übersicht findet ihr hier. 

Hierbei ist zu beachten:

  • In den freigegebenen Bereichen ist das Grillen nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen
  • Lärm sollte vermieden werden
  • Bäume, Sträucher, Pflanzen und Co. sollten nicht beschädigt werden
  • Die Glut muss nach dem Grillen vollständig gelöscht werden - besonders bei starkem Wind
  • Bodenfeuer jeglicher Art sind verboten

 

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