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Bunt, aber explosiv

Denken Sie bitte beim Silvesterfeuerwerk daran, dass es brand- und explosionsgefährliche Bestandteile enthält und daher Vorsicht geboten ist und keinesfalls in Kinderhände gehört!

Schön bunt, aber explosiv! Zum Schutz der Verbraucher wird die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern die Lagerung von Feuerwerkskörpern vor allem in größeren Verkaufsgeschäften und Vertriebslagern auch heuer wieder gezielt kontrollieren. „Leider kommt es jedes Jahr durch leichtsinniges Verhalten oder unsachgemäßen Gebrauch zu vermeidbaren, schweren Unfällen. Ich appelliere an Einzelhändler und Verbraucher, die Sicherheitsvorschriften zu beachten, damit es zur Jahreswende keine ungewollte explosive Überraschung gibt“, so Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.

Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kanonenschläge und die in den letzten Jahren vermehrt angebotenen Batteriefeuerwerke ein erhöhtes Unfall- und Brandrisiko. Bei grob fahrlässigem Handeln kann dies sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern folgende Verhaltensregeln:

  • Kaufen und verwenden Sie ausschließlich geprüfte Qualität mit dem Zulassungszeichen der BAM oder mit einem CE-Zeichen. Nicht zugelassene Ware darf weder eingeführt noch verwendet werden und entspricht auch oft nicht dem hohen deutschen Sicherheitsstandard.
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
  • Minderjährigen dürfen weder im Verkauf noch im Familienkreis Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder < 12 Jahre) oder der Kategorie 2 (Jugendliche < 18 Jahre) überlassen werden. Für die alten noch in Verkehr befindlichen Feuerwerksklassen I und II gelten ähnliche Regelungen.
  • Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien, in ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen oder leicht entzündlichen Stoffen anzünden.
  • Brennbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
  • Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
  • Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu zünden.

Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei Lagerung und Verkauf von Feuerwerksartikeln wird bis Silvester durch alle bayerischen Gewerbeaufsichtsämter unter Federführung des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Oberbayern überprüft. Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden, die Kommunen können darüber zusätzliche Einschränkungen erlassen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Dezernat im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089 2176–1, aber auch im Bayerischen Verbraucherportal 

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