22.02.2018

Zweite Stammstrecke: Vergleiche in den letzten anhängigen Gerichtsverfahren

Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Anwohner und eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatten vor dem VGH unter anderem wegen unzureichendem Schutz vor Lärm in der Bauphase im Ostabschnitt geklagt. Sie erwirkten demnach einen aktiven Schallschutz beziehungsweise die Zusage, bestimmte Innenraumpegel einzuhalten. Für beide Vergleiche gibt es noch Widerrufsfristen bis Mitte und Ende März.

Damit sind alle Verfahren für den Bauabschnitt Ost, die beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren, abgeschlossen. Die Verfahren für die Abschnitte West und Mitte waren Gerichtsangaben zufolge zuvor schon beendet worden. Beim Abschnitt West gab es sieben Verfahren, bei denen das Eisenbahn-Bundesamt teils zu Schutzauflagen verpflichtet wurde. Beim Abschnitt Mitte waren rund 20 Verfahren anhängig. Zu einem von Gegnern gewünschtem Stopp des Mega-Projekts führten die Prozesse nicht.

Nach jahrelanger Planung hatte im April vergangenen Jahres mit dem ersten Spatenstich der Bau begonnen. Das rund vier Milliarden Euro teure Projekt soll die Kapazitäten der chronisch überlasteten Strecke durch die Münchner Innenstadt fast verdoppeln. Kernstück ist ein sieben Kilometer langer Tunnel, der bis zu 40 Meter unter der Erde verlaufen wird. 2026 sollen die ersten S-Bahnen rollen. Gegner kritisieren das Projekt als Milliardengrab.

dpa-infocom

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