Eine Kuh mit einer Glocke steht auf einer Wiese. Foto: Matthias Balk/Archiv
11.12.2017

Zweite Klage im Kuhglocken-Streit von Holzkirchen

Noch vor der Urteilsverkündung im laufenden Verfahren ist die Ehefrau des Klägers ebenfalls vor Gericht gezogen, wie die Kanzlei Sauer Wolff Martin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Paar wohnt neben der Weide einer Landwirtin und fühlt sich von dem Glockenlärm ihrer Kühe gestört. Eine Klage des Ehemanns liegt dem Landgericht München II bereits vor und wird geprüft, am Donnerstag könnte eine Entscheidung fallen.

Die Frau klagt, so wie ihr Mann, gegen die Bäuerin und die Gemeinde im Landkreis Miesbach, die die Weide an die Landwirtin verpachtet hat. Der Hausbesitzer und seine Ehefrau wollen erwirken, dass das Nachbargrundstück nicht mehr für Weidezwecke genutzt werden darf.

In dem Fall gab es bereits einen Vergleich zwischen dem Ehemann und der Landwirtin. Demnach dürfen die fünf bis sieben Kühe nur auf der Südseite der Weide mit Glocken grasen. Diese Einigung, die der Kläger im Nachhinein als unzureichend ansah und deswegen erneut vor Gericht zog, könnte einem Erfolg seiner Klage im Weg stehen. Die Ehefrau ist mit ihrer Klage nicht davon betroffen, wie der Anwalt der beiden erklärte.

dpa-infocom

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