Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor gut einem Jahr sind die Ermittlungsverfahren gegen zwei der fünf Beschuldigten eingestellt worden. Laut der Staatsanwaltschaft haben sich bei den beiden Personen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben, das zum Unglück geführt hat. Gegen drei weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen noch an.
Die jeweilige Funktion der Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft nicht genannt. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei den beiden Unschuldigen um den Lokführer und einen Fahrdienstleiter. Drei weiteren Mitarbeitern der Deutschen Bahn hingegen könnte am Ende fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.
Der Staatsanwaltschaft liegt zudem inzwischen das Gesamtgutachten zu dem Unglück vor, bei dem am 3. Juni 2022 ein Regionalzug nach München entgleist ist – fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.