Der damals 44-Jährige war 2017 beim „Isarrauschen-Open-Air“ auf der Prater-Insel abgewiesen worden, weil er zu alt ausgesehen hat. Die Richter meinen: Die Veranstaltung sei für Besucher zwischen 18 und 28 Jahren gedacht gewesen, nicht für ein allgemeines Publikum.
Anders als im öffentlichen Nahverkehr, bei größeren Konzerten, Kinovorführungen, Theater- oder Sportveranstaltungen spielten solche Eigenschaften bei „Party-Event-Veranstaltungen“ eine Rolle.
Bei dem Open-Air-Event in München habe es sich nicht um eine Massenveranstaltung oder etwas Ähnliches im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gehandelt, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass für die beiden Aspekte „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ andere Maßstäbe gelten. Aus diesen Gründen dürfe generell niemand diskriminiert werden – bei der Klage des Münchners ging es jedoch nur um das Alter.
Der Münchner, der von Beruf Rechtsanwalt ist, hatte ursprünglich den Veranstalter auf 1.000 Euro Entschädigung verklagt. Vor dem Münchner Amtsgericht und dem Landgericht München hatte er keinen Erfolg und zog daher bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.