Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Antrag der Verteidigung gegen den Gerichtspsychiater Henning Saß abgelehnt. Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gefordert, dass Saß sich auf einen weiter entfernten Platz setzen soll, damit er keine Gespräche zwischen Zschäpe und ihren Anwälten mithören kann.
Dieser beobachte Zschäpe auch in Verhandlungspausen und fertige darüber Notizen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer zu Beginn des 204. Verhandlungstags am Dienstag. Das verstoße gegen Grundrechte.
Saß ist Professor an der Universität Aachen und hatte bereits vor Prozessbeginn ein Gutachten über Zschäpe verfasst. Darin bescheinigt er ihr – trotz ihrer schwierigen Kindheit – Schuldfähigkeit. Zschäpe hatte sich geweigert, mit Saß zu sprechen. Das Gericht beauftragte ihn darum, die Angeklagte im Gerichtssaal zu beobachten und ihr Verhalten zu beurteilen. Zschäpe ist als Mittäterin von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden angeklagt.
Die Vernehmung eines Zeugen, der aus der Schweiz anreiste und über die Tatwaffe vom Typ «Ceska» aussagen sollte, verzögerte sich wegen des Antrags. Ab dem Mittag will das Gericht den inhaftierten hessischen Neonazi Bernd T. vernehmen.