Souvenirs, Zigaretten, Alkohol – viele Urlauber bringen gerne Mitbringsel aus dem Ausland mit. Doch nicht alle Waren dürfen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland der Waren, sei es aus der EU oder aus Nicht-EU-Ländern. Hier findet ihr einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Mitbringsel aus dem Urlaub dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenke für Angehörige eingeführt werden und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sein.
Innerhalb der EU dürfen bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier zollfrei eingeführt werden. Bei Kaffee liegt die Grenze bei 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Beschränkung.
Bei Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern gelten strengere Regeln: Hier sind nur 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter Spirituosen mit weniger als 22 Volumenprozent erlaubt. Zusätzlich dürfen 4 Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei eingeführt werden. Für einige Regionen, wie die Kanarischen Inseln oder französische Überseedepartements, gelten Sonderregelungen.
Für die Einfuhr von Milch, Käse, Fleisch oder Wurstwaren aus Nicht-EU-Ländern gelten strikte Vorschriften, um die Einschleppung von Seuchen zu verhindern. Diese Produkte müssen von Tierärzten kontrolliert und mit Gesundheitsbescheinigungen begleitet werden. Innerhalb der EU sind solche strengen Kontrollen nicht erforderlich.
Bei der Einfuhr von Medikamenten aus EU-Staaten darf man eine Menge für maximal drei Monate mitführen. Für Betäubungsmittel gelten besondere Regeln: Ihr dürft nur mit ärztlicher Verschreibung in angemessener Menge eingeführt werden.
Gefälschte Markenprodukte dürfen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Der Zoll kann jedoch gefälschte Produkte beschlagnahmen, insbesondere bei Verdacht auf kommerziellen Handel. Es ist ratsam, von solchen Käufen abzusehen, da sie oft von minderer Qualität sind und gesundheitliche Risiken bergen können.
Wer wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Fotoausrüstungen ins Ausland mitnimmt, sollte Kaufbelege als Nachweis führen, um Missverständnisse beim Zoll zu vermeiden. Einkäufe mit einem Gesamtwert bis zu 700 Euro sind zollfrei, darüber hinaus können Abgaben fällig werden.
Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder ausgestopften Tieren ist streng verboten, da dies gegen Artenschutzbestimmungen verstößt. Auch Pflanzen wie Orchideen und Kakteen benötigen oft eine spezielle Genehmigung. Kartoffeln und Weinreben dürfen aus Nicht-EU-Staaten nicht eingeführt werden, um die Einschleppung von Krankheiten zu verhindern. In einigen Ländern gibt es strenge Regeln für den Export von Fossilien und Kulturgütern.
Bargeldsummen über 10.000 Euro müssen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Innerhalb der EU genügt eine mündliche Angabe auf Nachfrage. Auch Sparbriefe, Schecks und Aktien fallen unter diese Regelung. Kraftstoff darf bis zu 20 Liter in Reservekanistern mitgeführt werden.