Zigaretten 6
22.10.2015

Zoll deckt Zigarettenschmuggel auf

Doch da hatte sie die Rechnung ohne den Zoll gemacht: Die Zöllner vertrautem ihrem Spürsinn und baten sie zu einer Kontrolle. Dabei entdeckten sie im Handgepäck der Dame 25 Stangen Zigaretten, die lose in ihrem Koffer vorzufinden waren.

„Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bis zu 200 Stück Zigaretten abgabenfrei nach Deutschland mitbringen“, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Das Ende vom Lied: Die Frau hatte knapp 750 Euro Tabaksteuer und ca. 250 Euro Sicherheit zu entrichten – kein lohnendes Geschäft.
Die Zigaretten wurden vernichtet.

Zusatzinformation:

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Zigaretten abgabenfrei nach Deutschland mitbringen:

  • Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt, das heißt sie dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken (z. B. Verkauf an andere) bestimmt sein.
  • Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. Wird das Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es nicht als mitgeführt.

Hinzu kommt, dass die Mengen- und Wertgrenzen für Tabakwaren eingehalten werden müssen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Hauptzollamt München

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