Das Landgericht München I hat eine Strafe von zwölf Jahren Haft für einen Mann bestätigt, der ein elfjähriges Mädchen mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt hatte. Die Richter verurteilten ihn am Freitag zudem, ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro an das Opfer zu zahlen. Zudem verhängten sie abermals die Sicherungsverwahrung über den 47-Jährigen.
Der in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte Mann war bereits 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen das Urteil ging die Verteidigung in Revision und bekam teilweise Recht. Der Bundesgerichtshof hob zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügte aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwies den Fall zurück nach München. Im aktuellen Verfahren wurde daher nicht die Schuldfrage, sondern lediglich das Strafmaß verhandelt.
Laut Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann im Sommer 2019 der Elfjährigen in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug, die er eigens für die Tat gekauft hatte.
Jetzt hat das Münchner Landgericht den Mann zu zwölf Jahren Gefängnis und einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Der 45-Jährige hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.
Er war nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden. Erst kurz vor der Tat waren seine Auflagen gelockert worden.
Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer am Freitag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Wie es in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind zuvor in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht auch davon aus, dass der Mann an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen, und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte. Nach Angaben der Ermittler drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.
Der Anwalt des Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Der Mann bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen: «Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?» Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.
Der Fall hat von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern aufgeworfen. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und außerdem bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.
Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg, so räumt er ein, fiel er über das Kind her. «Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden», sagt sein Anwalt Adam Ahmed. «Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?»
Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.
dpa