Das Oktoberfest in München zieht jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Viele Mieter überlegen, ihre Wohnung während der Wiesn unterzuvermieten, um von den hohen Zimmerpreisen zu profitieren. Doch was ist dabei zu beachten? Wir haben mit Anja Franz, Rechtsanwältin und Pressesprecherin beim Mieterverein München, gesprochen, um diese Frage zu klären.
Anja Franz stellt klar: "Egal, ob man ein ganzes Apartment oder nur ein Zimmer untervermieten möchte – die Erlaubnis des Vermieters ist zwingend erforderlich." Ohne diese Genehmigung riskiert der Mieter eine fristlose Kündigung, falls der Vermieter von der unerlaubten Untervermietung erfährt. Es ist daher ratsam, sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen zu lassen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Neben der Zustimmung des Vermieters stellt sich die Frage, ob die Stadt München die Untervermietung während der Wiesn erlaubt. "Von städtischer Seite gibt es kein Problem", erklärt Franz. "Innerhalb eines Jahres darf man seine Wohnung bis zu acht Wochen untervermieten." Wenn die 8 Wochen innerhalb des Jahres allerdings überschritten werden, drohen empfindliche Geldstrafen von der Stadt München. Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen.
Ein entscheidender Punkt bei der Untervermietung ist die Haftung. Franz betont: "Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter in der Haftung, selbst wenn die Wohnung untervermietet ist." Kommt es während der Untervermietung zu Schäden, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. Dieser kann zwar den Schadenersatz vom Untermieter einfordern, doch dies gestaltet sich oft schwierig, wenn die Wiesn-Besucher aus dem Ausland kommen und nach ihrem Aufenthalt nicht mehr erreichbar sind.
Um sich gegen mögliche Schäden abzusichern, rät Anja Franz, einen schriftlichen Vertrag mit dem Untermieter abzuschließen. "Wichtig ist auch, eine Kaution zu verlangen und ein Übergabeprotokoll zu erstellen", empfiehlt sie. So lässt sich der Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug genau dokumentieren und etwaige Schäden besser nachweisen.
Die hohen Hotelpreise während des Oktoberfests machen die Untervermietung lukrativ. "Zimmer oder Wohnungen werden teils für 800 Euro pro Nacht vermietet", berichtet Franz. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Einnahmen aus der Untervermietung steuerpflichtig sind. "Dem Vermieter muss man nichts abgeben, aber dem Finanzamt schon", erinnert sie.
Die Untervermietung der eigenen Wohnung während der Wiesn kann finanziell lohnend sein, birgt aber auch Risiken. Es ist entscheidend, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und sich gut abzusichern, um Probleme zu vermeiden. Wer seine Wohnung zur Wiesn untervermieten möchte, sollte sich daher gut informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig planen.