22.01.2021

Wo gilt die 15-Kilometer-Regel überall?

Innenminister Herrmann schaltet neue Kartenanwendung frei

Seit 11. Januar 2021 gelten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen:
Wer in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnt, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei 200 oder darüber liegt, sind touristische Tagesausflüge verboten, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus gehen.

„Um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, haben wir eine neue Kartenanwendung freigeschaltet.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Auf dieser Karte kann sich jeder schnell und übersichtlich über den aktuellen Stand informieren und prüfen, ab welchem Bereich die 15-Kilometer-Regel gilt und welcher Bewegungsradius noch zulässig ist., so Herrmann weiter. Er erhofft sich dadurch, dass die Corona-Schutzregeln noch besser eingehalten werden.

Laut Joachim Herrmann wird die bayerische Polizei auch in den kommenden Tagen insbesondere an beliebten Ausflugsorten verstärkt kontrollieren,  ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend ‚triftige‘ Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind.

Das betrifft auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt wurden. Schwerpunkt werden beispielsweise Wanderer-Parkplätze sein.

Bei Bedarf werden die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.

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