Morgen, am 15. Juni 2019, tritt die sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes in Kraft. Darin ist die Teilnahme der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geregelt.
Laut Kreisverwaltungsreferat braucht jeder einzelne E-Scooter-Typ auch noch eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt. Und die haben noch nicht so viele Modelle.
Daher wird es wohl noch eine Weile dauern, bis wir viele solche Roller in der Stadt umherfahren sehen. Ein Sprecher des KVR vermutet, dass noch einige Wochen vergehen werden.
In München stehen bereits 12 Anbieter in den Startlöchern, die solche E-Scooter verleihen wollen. Damit es kein Durcheinander gibt wie bei den Leihrädern der Firma O-Bike, die sogar an Laternen hingen und meist zerstört wurden, hat das KVR zusammen mit den Verleihern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet.
Hauptziel ist eine verkehrssichere Nutzung. Bedeutet: geordnete Abläufe, also wo dürfen die Verleihfirmen die E-Scooter aufstellen, wo dürfen Kunden die Roller abstellen und wie funktioniert die technische Wartung.
Auch Flottengrößen, zulässige Geschäftsgebiete, Kundenservice sowie Kommunikation zur Nutzung von E-Scootern und den geltenden Verkehrsregeln spielen eine wichtige Rolle.
Die Erklärung liegt den zwölf Unternehmen, die Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen haben, zur Unterschrift vor und soll vor Markteintritt unterschrieben werden.
Nach den Gesprächen mit den Anbietern geht die Landeshauptstadt davon aus, dass die Unternehmen ihrem Betonen der hohen Bedeutung einer engen Zusammenarbeit nun mit der Unterschrift und dem Befolgen der Regeln der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung Nachdruck verleihen.
Es ist vorgesehen, einen regelmäßigen Austausch aufrechtzuerhalten und die Regelungen auf Basis der ersten Erfahrungen in den kommenden Monaten weiterzuentwickeln.
Die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes tritt morgen, Samstag, 15. Juni, in Kraft. Dort ist die Teilnahme der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geregelt.
In der Verordnung sind für die Kommunen zu E-Scooter-Sharing-Angeboten keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten vorgesehen. Das reine Abstellen von Elektrotretrollern zur gewerblichen Vermietung ist – genau wie bei Fahrrädern – so genannter Gemeingebrauch von öffentlichem Verkehrsgrund und braucht keine Genehmigung.
… wo sie kein Sicherheitsrisiko sind und keine Behinderung darstellen.
Umso wichtiger ist die von der Branche deutlich signalisierte Bereitschaft zur engen Kooperation mit der Stadtverwaltung – auch im Hinblick auf vergangene Erfahrungen mit Bike-Sharing-Anbietern.
Theoretisch können die Unternehmen ab morgen in München E-Scooter zum Verleih anbieten. Vermutlich wird sich die Zahl der Roller aber erst im Lauf des Sommers merklich erhöhen, wenn die Zulassungsverfahren für die wichtigsten E-Scooter-Modelle abgeschlossen sind und die technischen Betriebserlaubnisse des Kraftfahrtbundesamts vorliegen.
Für Anregungen, Wünsche und Beschwerden zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) hat das Kreisverwaltungsreferat die E-Mailadresseekf.kvr@muenchen.deeingerichtet.
Anliegen, die konkret einen bestimmten Anbieter betreffen, sollten direkt an das Unternehmen gerichtet werden.
Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung im Wortlaut und die in den nächsten Tagen noch weiterzuentwickelnde Karte mit Fahr- und Abstellverboten gibt es hier .