Der Münchner Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich heute mit dem Thema Windräder in der Region. Es geht darum, wie nah Windräder an Wohnhäuser gebaut werden dürfen.
Derzeit gilt die Regel: Ein 200 Meter hohes Windrad muss zwei Kilometer vom nächsten Wohnhaus entfernt sein. Die Grünen, die SPD und die freien Wähler finden diese Regelung zu scharf und haben deshalb geklagt.
Heute wird die Entscheidung vom Verfassungs-Gerichts-Hof erwartet.
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