Das Amtsgericht München habe gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, sagte Roiderer am Dienstagabend auf Anfrage. Hintergrund war ein «Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch», wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Als Geschäftsführer sei er für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und der Betriebshygiene verantwortlich. Münchner Medien hatten zuerst darüber berichtet.
Am 2. Januar, nach dem turbulenten Feiertagsgeschäft, sei eine Lebensmittelkontrolle in seinen Gasthof gekommen, berichtete der mehrfach ausgezeichnete Gastronom. Der Kontrolleur habe leichte Verschmutzungen an einem Ofen entdeckt und ein Bußgeld in Höhe von 2.900 Euro verhängt. Doch Roiderer fand das unangemessen hoch – gerade nach dem Hochbetrieb an den Feiertagen.
«Wir haben an dem Tag Hygienemängel gehabt, die überschaubar waren», sagt er. Es habe aber keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben. «Ich bin 30 Jahre auf der Wiesn und hatte nicht einen Verstoß.» Er habe den Fehler gemacht, gegen das Bußgeld vorzugehen. «Mein Fehler war, dass ich nicht einsichtig war.» Sechsmal kehrten die Kontrolleure zurück – und monierten weitere Mängel, laut Roiderer waren darunter eine kaputte Fliese und Fingerabdrücke auf Küchengeräten.
Da Roiderer nicht zahlte, folgte nun der Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 1.000 Euro. Er ist rechtskräftig. Sein Sohn Thomas bekam als Mitgeschäftsführer eine Geldauflage von 5.000 Euro. Das Gericht blieb damit unter der Grenze von 91 Tagessätzen, ab der ein Verurteilter als vorbestraft gilt.