Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und stellten sein Handy sicher. Er wurde wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angezeigt. Nachdem er eine sogenannte Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich bezahlt hatte, wurde er wieder entlassen.
Das sogenannte Upskirting, also das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt (Downblousing) ist in Deutschland seit 2021 eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.