Nach 16 Tagen Festbetrieb wird die Wiesn bis November nach einem festen Plan abgebaut.
Für die einzelnen Branchen gelten Fristen, bis wann die Theresienwiese verlassen werden muss. Die Brauereifesthallen und andere gastronomische Großbetriebe müssen den Platz auf dem Oktoberfest bis zum 22. November frei geben. Brauereifesthallen und andere gastronomische Betriebe, die im Bereich des Tollwood-Winterfestivals auf der Theresienwiese stehen. müssen bis zum 31. Oktober abgebaut sein. Das gilt auch für die Betriebe auf der Oidn Wiesn.
Hühnerbratereien, Kaffeezelte, Wurst- und Imbisshallen sowie Hochfahrgeschäfte müssen bis zum 18. Oktober die Wiesn verlassen haben. Die sonstigen beziehereigenen Geschäfte bis zum 11. Oktober. Mastenplätze müssen bis zum 08. Oktober geräumt sein. Bis zu den genannten Terminen müssen auch von Wohn-, Pack- und Maschinenwagen sowie sonstige Kfz die Festwiese räumen.
Einbauten in das Terrain, wie Fundamente und Bassins, sind zu entfernen, alle Aufgrabungen und Löcher zu beseitigen. Für die Abfallentsorgung beim Abbau des Festes gilt die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München.