Ab einer Inzidenz von 200 wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer vom Wohnort beschränkt – sofern kein triftiger Grund für weitere Fahrten vorliegt. Diese Regelung gilt ab Montag, 11. Januar. Darauf haben sich Bund und Länder am vergangenen Dienstag geeinigt. Doch was heißt das genau?
Mit Wohnort ist nicht die exakte Wohnanschrift gemeint, sondern lediglich die Stadt. In der Pressekonferenz am Dienstag erklärte Merkel, dass man nicht damit anfange den Weg von Berlin-Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, da dies nicht praktikabel sei. Innerhalb einer Stadt – so gilt das dann auch für München – könne man sich also auch bei einer Inzidenz von 200 und mehr weiterhin über die 15 Kilometer hinaus frei bewegen. Die Messung gilt dann erst ab dem Stadtrand.
Aktuell liegt die Inzidenz in der Landeshauptstadt allerdings ohnehin unter 200. Auch in der Münchner Region liegen aktuell alle Inzidenzen unter 200.
Hier können Sie Ihren Landkreis immer aktuell checken.
Mithilfe des Tools CalcMaps können Sie von jedem beliebigen Standort den Radius 15 Kilometer bemessen. Dazu müssen Sie die Adresse eingeben und können dann einen Kreis zeichnen.
Laut Merkel ist das Ziel der Maßnahme touristischen Ausflugsverkehr zu unterbinden. Vor allem die Regionen rund um den Tegernsee und Spitzingsee waren zuletzt von einem regelrechten Massenansturm an Ausflüglern betroffen.
Der Generalsekretär der FDP, Volker Wissing, hat juristische Zweifel daran geäußert, dass der Bewegungsradius von Menschen in Gebieten mit hohen Infektionszahlen auf 15 Kilometer eingeschränkt werden darf.
Die Bewegungsfreiheit sei ein hohes Gut, deshalb müsse man prüfen, ob die Einschränkung verfassungskonform sei, sagte Wissing am Mittwoch im Inforadio vom rbb.
„Ich halte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für eine sehr schwierige Maßnahme, zumal sich das sehr unterschiedlich auswirkt auf die Menschen. Wenn Sie in Berlin leben, haben Sie praktisch keine Einschränkungen. Wenn Sie auf dem Land, in der Fläche leben, und das nächste Dorf 15 Kilometer entfernt ist, dann sind Sie quasi aufs Dorfleben reduziert. (…) Das ist eine massive Freiheitsbeschränkung und ob das verfassungskonform ist, da habe ich erhebliche Zweifel.“
Volker Wissing