Alfons Schuhbeck muss drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis: Dieses Urteil hat am Donnerstag das Landgericht München I gefällt. Er hat Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro hinterzogen - und sich selbst schuldig bekannt. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt - sondern muss von dem Star-Koch im Knast abgesessen werden.
Den Gewürzliebhaber erwartet nun das gleiche Schicksal, wie seinen Freund, Ex-FC Bayern-Boss Uli Hoeneß: Der 73-Jährige muss seine Haft in der JVA Landsberg am Lech antreten. Laut des bayerischen Vollstreckungsplans landen dort Menschen, die das erste Mal eine Haftstrafe antreten müssen und eine längere Haft als 9 Monate absitzen müssen.
In diesem Gefängnis herrscht grundsätzlich Arbeitspflicht. Daher könnte Schuhbeck als Gefängniskoch anheuern. Allerdings MUSS er NICHT arbeiten gehen. Denn aufgrund seines Alters ist er von dieser Pflicht befreit.
Er selbst gab in mehreren Interviews an, dass er fast täglich von Frühmorgens bis Spätabends leidenschaftlich gern in der Küche stehe und seiner Leidenschaft nachgehe.
Was genau Schuhbeck in Haft erwarten würde, hinge von seinem persönlichen Vollzugsplan ab: Dort werden nach einer Untersuchung eines Häftlings "vollzugliche, pädagogische und sozialpädagogische sowie therapeutische Maßnahmen" festgelegt und dann jedes Jahr neu angepasst, heißt es im Strafvollzugsgesetz.
Regelmäßigen Besuch könnte Schuhbeck empfangen. Die Besuchszeiten sind Montag bis Sonntag und an Feiertagen zwischen 13 und 15:15 Uhr.
Bei guter Führung könnte Schuhbeck nach der Hälfte oder 2/3 der verbüßten Strafzeit einen Antrag auf Bewährung stellen - und somit vorzeitig aus dem Knast entlassen werden.