Pia Bayer/dpa
Vorgezogene Neuwahl 18.11.2024

Wie sich Bayerns Kommunen auf die Bundestagswahl vorbereiten

In Bayerns Kommunen laufen bereits die Vorbereitungen der für den 23. Februar 2025 geplanten Neuwahl des Bundestags. Den zuständigen Behörden machen vor allem kürzere Fristen und der damit verbundene zeitliche Vorlauf zu schaffen. «Viele Schritte, die sonst nacheinander durchgeführt werden, erledigen wir nun gleichzeitig», teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München mit. 

In der ersten Novemberwoche hat die Behörde bereits für mehrere mögliche Wahltermine Räume für die Briefwahlauszählung reserviert. «Da der Wahltermin am 23. Februar 2025 so gut wie feststeht, können nun konkrete Verträge geschlossen werden.» In München werden zudem rund 7.700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Um sie zu gewinnen, soll schon bald eine Werbekampagne starten. 

Kürzere Fristen als größte Herausforderung 

Die größte Herausforderung durch die vorgezogene Wahl sieht das KVR für Parteien, die nun deutlich schneller Kandidaten aufstellen und Wahlvorschläge abgeben müssen. Dies betont auch das Landesamt für Statistik in Fürth, bei dem die Landeswahlleitung angesiedelt ist. Würden die vom Bundesinnenministerium noch festzulegenden Fristen so verkürzt wie bei der letzten vorgezogenen Neuwahl des Bundestags im Jahr 2005, wäre der 20. Januar 2025 der späteste Termin zur Einreichung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge. 

Bis dahin müssten Parteien laut Landesamt zum Teil noch Aufstellungsversammlungen durchführen. Insbesondere kleinere Parteien stünden zudem vor der Herausforderung, für die Einreichung von Landeslisten noch Unterstützungsunterschriften einzuholen – in Bayern müssen es 2.000 sein.

Weniger Zeit für die Briefwahl

Wahlberechtigte müssen sich in der Folge darauf einstellen, dass etwa für die Briefwahl deutlich weniger Zeit zur Verfügung stehen wird als bei vorigen Wahlen. Auch hierfür werden die Fristen aller Voraussicht nach entsprechend angepasst. Konkrete Termine stehen bislang nicht fest.

Die Stadt Augsburg rechnet damit, dass mit dem Druck der Wahlzettel erst rund drei Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden kann. Erste Planungen für die Bundestagswahl haben in Augsburg bereits im Sommer begonnen und werden nun aufgrund der politischen Entwicklungen forciert, wie ein Sprecher mitteilte. Das Tempo müsse nun erhöht werden. Für die rund 1.500 benötigten Wahlhelfer soll in Kürze ein Aufruf gestartet werden. 

Auch in Nürnberg liefen erste Vorbereitungen für die Bundestagswahl laut einem Sprecher bereits nach der Europawahl im Juli an. Kurzfristiger Personalbedarf sei immer schwerer zu bedienen, sagte der Sprecher. Auch würden noch rund 6.000 Wahlhelfer benötigt.

Im Vergleich zu 2005 rechnen die Kommunen mit einem deutlich höheren Briefwahlaufkommen. Gab es etwa in München 2005 noch 28 Prozent Briefwähler, waren es bei der Bundestagswahl 2021 bereits mehr als 64 Prozent. Der erwartet hohe Anteil an Briefwählern bedeutet für die Kommunen zusätzlich zu bewältigenden Aufwand innerhalb kurzer Zeit. 

Womöglich zunächst Unklarheit über Direktmandate

Und auch nach der Wahl müssen sich die Menschen im Freistaat laut der Landeswahlleitung auf Änderungen einstellen: Zur Frage, wer als Direktkandidat eines bayerischen Wahlkreises in den Bundestag einzieht, könnte zunächst Unklarheit herrschen. Anders als noch bei der Bundestagswahl 2021 werde der Landeswahlleiter für das vorläufige Ergebnis zunächst nur die Mehrheiten und noch nicht die Gewählten nachweisen, teilte eine Sprecherin mit.

Um festzustellen, wer sicher in den Bundestag einzieht, muss demnach erst die Bundeswahlleiterin die erforderliche Zweitstimmendeckung berechnen – also wie viele Sitze auf eine Landesliste einer Partei entfallen. Eine weitere Folge: Die Kreiswahlleiter stellen nicht mehr fest, welche Wahlkreisbewerber als gewählt gelten und benachrichtigen auch keine Gewählten mehr.

Hintergrund ist die Wahlrechtsreform. Sie sieht künftig unter anderem die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Damit ist für die Zahl der Sitze im Parlament allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend – auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. In dem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Quelle: dpa

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