17.10.11, 10:00 Uhr
Das Münchner Landgericht lehnte am Montag zwar die Unterbringung des Mannes in Sicherungsverwahrung ab und sprach ihm für die monatelange vorläufige Unterbringung Entschädigung zu. Demnach müsste der Mann freigelassen werden. Es gibt aber bereits einen neuen Haftbefehl.
Der Mann hatte im Prozess vor etwa sechs Wochen eine Beisitzerin als Hure beschimpft. Es sei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden, «weil nicht davon auszugehen ist, dass er sich nach einer Entlassung freiwillig dem Verfahren wegen Beleidigung stellt», sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger.
Die Anklagebehörde hatte die Sicherungsverwahrung des 36-Jährigen gefordert. Sie ist davon überzeugt, dass der Mann erneut schwerste Gewalttaten begehen könnte. Er hatte im Jahr 1993 im Alter von 18 Jahren aus Mordlust einen Jogger erstochen und wurde 2003 zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Damals kannte das Jugendstrafrecht die Maßregel der Sicherheitsverwahrung noch nicht. Ein entsprechendes Gesetz trat erst 2009 in Kraft.
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