Bild: Matthias Balk
Wegweisendes Urteil 07.07.2022

Weiterverkauf von Wiesntischen bleibt verboten!

Das Oberlandesgericht München hat bestätigt: Der Weiterverkauf von Reservierungen für das Oktoberfest bleibt verboten.

Ochsenbraterei hatte geklagt

Die Betreiber des Festzeltes „Ochsenbraterei“ hatten gegen eine Eventagentur geklagt. Denn die hatte Reservierungen von Dritten abgekauft und dann viel teurer im Internet weiterverkauft.

Enormer Preisunterschied

Im Festzelt selbst kosten die Reservierungen für einen Tisch mit 10 Personen maximal 400 Euro. Im Internet wurden sie zwischen 1.990 Euro und rund 3.300 Euro angeboten. Laut dem Urteil sei dieses Angebot „irreführend und damit unlauter“.

„Durch das Angebot spiegelt die Beklagte den Kunden vor, dass sie einen sicher durchsetzbaren Anspruch auf Einräumung eines Tisches im Festzelt der Klägerin erwerben, was tatsächlich nicht der Fall ist.»

Kein Schadenersatz

Anders als die vorherige Instanz waren die Richter am Oberlandesgericht nicht der Meinung, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gibt. Auch einen Auskunftsanspruch gibt es nicht. Die Eventagentur muss der Ochsenbraterei also nicht sagen, wem sie die Wiesn-Reservierungen abgekauft hat.

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