Im Bereich des Sports, im Theater, Oper, Kino, in Museen, bei Tagungen, Kongressen, in Bibliotheken oder in Musikschulen können Veranstalter in Zukunft wählen zwischen „3G Plus“ oder „2G“. Also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und mit PCR-Test-Getestete (3G Plus) ODER nur Geimpfte und Genesene (2G).
Das bedeutet, dass dann das Abstandsgebot und die Maskenpflicht dort entfallen, auch Obergrenzen gelten dann nicht mehr.
2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
In Schankwirtschaften darf man jetzt auch am Tresen essen, das war bisher nicht erlaubt.
Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
Das hat Staatskanzleichef Herrmann heute (04.10.) nach der Kabinettssitzung bekannt gegeben.
Die neuen Regelungen treten ab Mittwoch in Kraft.