16.02.2017

Weiter hohe Feinstaubbelastung vielerorts in Bayern

Dies ging am Donnerstag aus dem täglichen Bericht des Landesamtes für Umwelt in Augsburg hervor. Der höchste Tageswert wurde demnach in Würzburg (Stadtring Süd) mit 90 Mikrogramm registriert, in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) waren es 86.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft darf nicht öfter als 35 Mal im Jahr überschritten werden. Im gesamten Jahr 2016 hatte die Münchner Station Landshuter Allee die meisten Überschreitungen im Freistaat aufzuweisen, an 15 Tagen lag die Feinstaubbelastung über dem Grenzwert.

Im noch jungen Jahr sieht die Bilanz ungleich düsterer aus: An der Nürnberger Von-der-Tann-Straße wurde bis Mittwoch der Grenzwert bereits an 21 Tagen überschritten. An 20 Tagen war dies der Fall am Münchner Stachus, in Würzburg (Stadtring Süd) gab es bereits 19 Überschreitungen. Auch am Donnerstag zeichneten sich wieder an zahlreichen Stationen deutlich erhöhte Feinstaub-Belastungen ab.

Streit um bessere Luft in München vor Gericht

Umweltschützer und Freistaat Bayern haben am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof um den rechten Weg zu besserer Luft für München gestritten. Die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind dort alljährlich an zwei Stellen überschritten. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.


Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk sagte, die Frage dürfte letztlich in Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge münden. Schenk zufolge ist es aber nicht unbedingt Sache des Gerichts, derart konkrete Vorgaben zu machen. Das Gericht müsse «allgemeine Leitplanken» geben, anhand derer die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen könne. Vertreter des Freistaats und Münchens kritisierten jedoch, das Verwaltungsgericht München habe 2012 eben keine konkrete Maßnahmen genannt.

Dieses hatte damals von Bayern verlangt, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass er Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid enthält. Bis heute aber werden die NO2-Werte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an der Landshuter Allee und am Stachus nicht eingehalten.

2016 drohte das Gericht dem Freistaat auf Vollstreckungsantrag der DUH hin ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an, falls er dem Urteil nicht bis Ende Juni 2017 nachkomme. Dagegen hat der Freistaat Beschwerde eingelegt. Darum landete der Streit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

dpa-infocom

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