Das Verkehrsministerium plant eine Änderung: Bald dürfen alle Fahrräder mit Blinkern ausgestattet werden. Diese Neuerung, Teil einer Überarbeitung der Straßenverkehrszulassungsordnung, soll die Sicherheit von Radfahrern erhöhen. Bislang waren Blinker nur an bestimmten Fahrradmodellen erlaubt - wenn durch bsp. einen Anhänger die Sichtbarkeit des Handzeichens eingeschränkt war. Eine Pflicht für das Nutzen eines Blinkers wird es allerdings nicht geben.
Besonders bei Pedelecs, die mitunter bis zu 45 km/h schnell sind, führt das Handzeichen beim Abbiegen oft zu Instabilität und Unfällen. 474 Radfahrer starben 2022 im Straßenverkehr. Blinker könnten helfen, solche Unfälle zu vermeiden, indem sie das Handzeichen ersetzen.
Blinker sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als Handzeichen. Sie bleiben während des gesamten Abbiegevorgangs aktiv, was besonders beim Linksabbiegen wichtig ist, wo oft gefährliche Zusammenstöße passieren.
Verkehrspolitiker und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club begrüßen die Neuregelung. Blinker können das Unfallrisiko senken und sind einfacher zu nutzen als das oft unterlassene Handzeichen. Allerdings betont der ADFC, dass Blinker kein Ersatz für andere Sicherheitsmaßnahmen sind.
Wann genau die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Der Entwurf der Neufassung der Zulassungsordnung wird aktuell noch bearbeitet. Der ADAC unterstützt die Änderung ebenfalls und betont die Bedeutung für die Verkehrssicherheit.
Die Zulassung von Blinkern an Fahrrädern ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie machen Radfahrer sichtbarer und könnten helfen, Unfallzahlen zu senken. Ein wichtiger Fortschritt, der das Radfahren sicherer und komfortabler machen könnte.