Im Münchner NSU-Prozess haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe – nämlich Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm – am Montag beantragt, Ihre Mandate niederzulegen. Damit hätte der Prozess platzen können. Erst vor kurzem hatte das Gericht mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger bestellt.
Er habe sich diesen Schritt «weidlich überlegt», sagte Rechtsanwalt Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste. Das Gericht unterbrach die Verhandlung daraufhin.
Rechtsanwalt Heer verband seinen Antrag am 219. Verhandlungstag mit schweren Vorwürfen gegen das Gericht. Eine «optimale Verteidigung» sei nicht mehr möglich. «Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt», sagte Heer im Gerichtssaal. An den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt rief er zu seiner Warnung: «Die haben Sie in den Wind geschlagen».
Das Oberlandesgericht München lehnte am Montagnachmittag den Antrag der Verteidiger auf Entpflichtung ab. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden. Zuvor hatten sich die Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklage-Anwälte dagegen ausgesprochen, die drei Verteidiger ziehen zu lassen. Seine Entscheidung fällte das Gericht nach einer mehrstündigen, immer wieder unterbrochenen Sitzung. Als einziger Zeuge war am Montag ein Jugendfreund Zschäpes geladen, der zunächst nicht vernommen wurde.
Zschäpe muss sich im NSU-Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem «Nationalsozialistischen Untergrund» vorwirft. Der Prozess begann am 6. Mai 2013.