Tag der Deutschen Einheit
30.09.2015

Was ändert sich zum 1. Oktober?

LKW-Maut

Die Maut für Lastkraftwägen wird erweitert: Nun sind auch Lastwagen ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen mautpflichtig. Bisher galt die Mautpflicht nur für LKWs ab einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Betroffen sind nun also auch die „kleineren“ Transporter von zum Beispiel Garten- oder Landschaftsbaubetrieben – diese müssen wegen des satellitengestützten Systems mit einem Bordgerät ausgerüstet werden. Die Kosten für die Betriebe steigen.
Auch das Staffelungssystem für die Maut nach Schadstoff- und Achsklassen ändert sich, insgesamt muss nun bundesweit auf 15.000 Kilometern für die Straßennutzung bezahlt werden. Das Bundesverkehrsministerium erhofft sich von den Änderungen insgesamt rund 380 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr.

PKW-Label

In dem Effizienzlabel für Autos, die verkauft werden sollen, müssen nun die Kraftstoffkosten enthalten sein, nicht nur Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs. Zukünftig sollen so auch die jährlichen Kosten für Kraftstoff schnell ersichtlich werden.

Mindestlohn in der Pflege

Der Mindestlohn in der Pflegebranche ist höher als der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, er beträgt im Westen Deutschlands 9,40 Euro, im Osten 8,65 Euro pro Stunde. Bis 2017 soll er sukzessive auf 10,20 (West) und 9,50 (Ost) steigen. Der Pflege-Mindestlohn gilt jetzt für die Betreuungskräften in der teil- und vollstationären Altenpflege.

Lohnsteuer

Die Freibeträge bei der Lohnsteuerabrechnung müssen künftig nur noch alle zwei Jahre beantragt werden. Steuerzahler sparen sich dadurch zwar keine Steuer ein, sie haben aber immerhin etwas weniger Arbeit.

Rechtsschutzversicherungen

Die  Beiträge bei Rechtsschutzversicherungen steigen. Viele Versicherer planen zum 1. Oktober eine Erhöhung um fünf bis zehn Prozent. In Einzelfällen sind bis zu 15 Prozent möglich.

Online-Apotheken

Ein EU-Siegel für den sicheren und vertrauenswürdigen Online-Handel mit Medikamenten wird für alle in der EU ansässigen Händler verpflichtend. Das Siegel -weißes Kreuz auf grün gestreiftem Grund-  belegt, dass der Händler nach dem jeweiligen nationalen Recht Medikamente im Internet verkaufen darf. Meist findet sich das Siegel auf der Startseite der Online-Apotheken. Durch einen Klick auf das Logo gelangt der Kunde auf die Seite der für die Medikamentensicherheit zuständige, nationalen Behörde.

Plastiktüten

Textildiscounter Kik ist der Nächste in einer Reihe von Unternehmen und verkauft ab 1. Oktober keine Plastiktüten mehr. Das Unternehmen bietet demnach nur noch Baumwollbeutel und sogenannte Permanenttaschen aus 70 Prozent wiederverwertetem Material an. 

25-Euo-Münze

Zur Feier des 25. Jahrestages der Wiedervereinigung kommt  eine erste 25-Euro-Münze in Umlauf. Die Münze ist 18 Gramm schwer, besteht aus 999/1000 Silber und erscheint in einer Auflage von zwei Millionen Stück. Sie kann auch als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden.

 

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