Die Rentner dürfen sich zur Mitte des Jahres auf eine Erhöhung der Rentenzahlungen freuen, der Betrag soll bei ungefähr 24 Euro (30 Euro im Osten) monatlich (entspricht ca. 2 Prozent) liegen. Der genaue Prozentsatz ergibt sich im März aus den Zahlen der Lohnentwicklung.
Dagegen werden die Rentenbeitragszahler wohl nicht entlastet, mit der großen Koalition wird es die angedachte Senkung des Rentenbeitragssatzes 2014 nicht geben.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden 2014 von 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4050 Euro bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr. Ab einem Jahreseinkommen über der neuen Grenze entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen.
Die monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 5800 auf 5950 Euro. In den alten Bundesländern steht die Bemessungsgrenze dann bei 7300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern bei 6150 Euro im Monat.
Steuern
Der steuerliche Grundfreibetrag wird erhöht. Unter einem Jahreseinkommen von 8354 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Bisher lag der steuerliche Grundfreibetrag bei 8130 Euro. Der Eingangssteuersatz bleibt bei unveränderten 14 Prozent.
Der Kinderfreibetrag steigt von 4368 auf 4440 Euro um Jahr.
Geld
Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder steigen anteilig. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gibt es beispielsweise sechs Euro monatlich mehr.
Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten Betroffene mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung. Wer dies in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben. Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden.
Arbeit
Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist. Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein. Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen.
Bisher lag die Grenze für eine arbeitsbedingte Zweitwohnung bei 60 Quadratmetern und der maximal üblichen Ortsmiete. Ab 2014 wird die Betragsgrenze für Miete, Betriebskosten, Stellplatz und Garagenmiete bei 1000 Euro festgesetzt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit der Zweitwohnung geprüft. Die „Arbeitswohnung“ muss näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein.
Zeitarbeiter bekommen ab dem 1. Januar 2014 einen neuen Mindestlohn. Im Westen soll die Mindestbezahlung um 3,8 Prozent auf 8,50 Euro steigen, im Osten sogar um 4,8 Prozent auf 7,86 Euro. Der neue Mindestlohn ist allgemeinverbindlich, das heißt ab dem Jahreswechsel bekommen alle Zeitarbeiter den Aufschlag bezahlt.
Banken
Ab dem 1. Februar 2014 wird sich der Zahlungsverkehr im Euro-Raum und einigen weiteren Ländern verändern. Die vielen nationalen Zahlungssysteme werden durch das Sepa-System abgelöst. Bei den neuen Kontodaten IBAN gilt in Deutschland für Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 eine Übergangsfrist. Kreditinstitute können deren inländische Überweisungen auch dann noch annehmen, wenn nicht die IBAN, sondern die Kontonummer und die Bankleitzahl angegeben werden.
Energie
Die Förderung erneuerbarer Energien wird im neuen Jahr für steigende Stromkosten sorgen. 2014 wird die Umlage für die Kilowattstunde Strom um 0,963 Cent auf 6,240 Cent steigen. Für einen Haushalt mit einem Durchschnittsverbrach von 3500 Kilowattstunden im Jahr bedeutet das 2,73 Euro mehr im Monat.
Ab dem 1. Januar 2014 müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Alte Wasserzähler, die seit dem 1. Januar 1987 in Betrieb sind und Heizkörper, die seit dem 1. Juli 1981 verwendet werden, müssen vom Vermieter zum Jahreswechsel durch neue Geräte getauscht werden. Sollte der Vermieter dieser Regelung nicht nachkommen, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.
Gesundheit
Ab 1. Januar 2014 öffnet gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto beim Arztbesuch. Das haben der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.
EU
Vom 1. September 2014 an werden in der EU stromfressende Staubsauger verboten. Es dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits Mitte 2013 in Kraft getreten. Ebenfalls ab Anfang September 2014 müssen Hersteller alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Ab 13. Juni 2014 können Internet-Shopper auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden. Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf belasten, wenn er ihn darüber informiert.
Kommunikation
Auch 2014 wird telefonieren mit dem Handy im Ausland wieder günstiger. Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres müssen Verbraucher innerhalb der EU für Anrufe in die Heimat nur noch 23 Cent die Minute bezahlen. Eingehende Anrufe im Ausland müssen mit sechs Cent die Minute bezahlt werden. Das Versenden einer SMS im Ausland wird sieben Cent kosten, ein Megabyte Datenvolumen darf nicht mehr als 24 Cent kosten.
Die Deutsche Post erhöht die Portokosten. Ab dem 1. Januar 2014 wird eine Briefmarke für einen Standardbrief bis 20 Gramm 60 statt 58 Cent kosten. Das Einschreiben verteuert sich um zehn Cent auf 2,15 Euro. Pakete mit einem Gewicht über zwei Kilo werden neun Cent mehr kosten.
Verbraucherinsolvenz
Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden. Für die Mehrheit der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.
Inkasso-Forderungen
Inkassobüros wie auch im Inkasso tätige Rechtsanwälte sind ab 1. November 2014 verpflichtet, den Namen und die Firma ihres Auftraggebers ebenso offenzulegen wie den Grund der Forderung. Auch müssen sie das Datum des Vertragsabschlusses angeben sowie den Vertragsgegenstand benennen. Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht auf eine ausführliche Zinsberechnung sowie auf Angaben, die die entstehenden Inkassokosten erläutern und begründen. Dies ergibt sich aus dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das im August 2013 verabschiedet worden ist.