Er teilte mit, dass die angerufene Person in das Visier von Einbrechern geraten wäre und bei ihr vermutlich schon eingebrochen wurde. Der Anrufer wollte dann bei diesen Telefongesprächen einen Termin für eine „Tatbestandsaufnahme“ in der Wohnung der Privatperson machen. Die Angerufenen erkannten das betrügerische Vorhaben. In keinem der Fälle wurde von den Angerufenen ein Gesprächstermin vereinbart.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Haushalte angerufen wurden.
Warnhinweise der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck:
Kriterien anhand derer ein Betrugsanruf zu erkennen ist:
- Keine Polizeibehörde führt Sicherheitsgespräche in Form einer „Kaltaquise“ durch
- Keine Sicherheitsbehörde frägt telefonisch nach persönlichen Konto- Bankdaten
- Die Polizei nimmt persönliche Wertgegenstände nicht zum Schutz in Verwahrung
Verhaltensweisen:
- Misstrauisch gegenüber Fremden bleiben, ob am Telefon oder an der Haustüre.
- Kein Geld angeben oder an „vermeindliche“ Polizisten übergeben.
- Polizeibeamte nach der Dienststelle fragen und den Dienstausweis vorzeigen lassen.
- Immer die zuständige Polizeidienststelle anrufen oder den Vorfall über Notruf 110 melden.
PP Oberbayern Nord