Der damals 26 Jahre alte Polizist hatte sich am Neujahrstag 2010 mit seiner Freundin ausgerechnet während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark auf der Empore der barocken Pfarrkirche von Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) vergnügt. Wegen des Vorfalls wurde der Polizeibeamte vom Dienst suspendiert. Jetzt ist klar, er muss sich künftig einen neuen Arbeitgeber suchen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf ein Waffenvergehen. Dabei ging es um eine Schreckschusspistole, die eine Frau bei der Polizei abgegeben hatte. Der Beamte nahm die Waffe entgegen, füllte aber die entsprechenden Formulare nicht richtig aus. Später nahm er die Pistole sogar mit nach Hause.
Strafrechtlich ist der Vorfall bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung erhalten und auch akzeptiert. Das Verwaltungsgericht musste sich nun mit der disziplinarrechtlichen Seite des Falles befassen. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht der Auffassung des Freistaats Bayern, der beantragt hatte, den Mann dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen.