11.12.2012, 15:51 Uhr
Angeklagt wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Nötigung ist ein ehemaliger Reporter der «Bild»-Zeitung. Er hatte das Material gekauft. In der Folge gab Fischer nach Einschaltung seiner Agentin auf deren Rat dem Blatt ein Exklusiv-Interview.
Der Journalist betonte, er habe das Video nicht als Druckmittel für das Interview eingesetzt. Das Amtsgericht sprach den 31-Jährigen schuldig. In zweiter Instanz erkannte das Landgericht auf Freispruch, den das Oberlandesgericht im Mai dieses Jahres aufhob.
Ottfried Fischer («Der Bulle von Tölz») wird nach Angaben seines Anwalts Steffen Ufer als Nebenkläger auch an der erneuten Verhandlung teilnehmen. «Es geht ihm ums Prinzip», sagte Ufer am Dienstag. «Pressefreiheit ist keine Erpressungsfreiheit», hatte der Schauspieler wiederholt betont.
dpa-infocom / ms