17.02.2016

Von 21 bis 9 Uhr: Radlerinnen und Radler dürfen in die Fußgängerzone

Seit April 2014 durften Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen 22 Uhr abends und acht Uhr morgens in der Münchner Fußgängerzone fahren. Heute ist dem Planungsausschuss des Stadtrats eine Auswertung dieses Testversuchs vorgelegt worden. Das Planungsreferat kommt zum Schluss, dass eine solche temporäre Freigabe für den Radverkehr „kein ernstzunehmendes Konfliktpotenzial“ mit sich bringe. Die Mehrheit der Radlerinnen und Radler fahre sehr angemessen und vorausschauend. Deshalb empfiehlt die Behörde mit Zustimmung des KVR und der Polizei, die Fußgängerzone über Nacht und am frühen Morgen auch weiterhin für den Radverkehr zu öffnen.

Mit einem Änderungsantrag sorgte die Rathaus-SPD dafür, dass der Zeit-Korridor für die Radlerinnen und Radler noch etwas ausgedehnt wird. Das Planungsreferat hatte vorgeschlagen, dass diese erst ab 22 Uhr in die Fußgängerzone dürfen, die Rathaus-SPD setzte jedoch 21 Uhr als Anfangszeit durch. Bis 9 Uhr morgens haben sie im Zentrum in Zukunft freie Fahrt.

SPD-Stadträtin Bettina Messinger, Radverkehrsbeauftragte:

„Von neun bis neun – das kann sich jeder einfach merken! Wenn die Geschäfte um 20 Uhr schließen, hat ein großer Teil der Passanten die Fußgängerzone bis 21 Uhr bereits verlassen. Deshalb gehen wir davon aus, dass es um diese Uhrzeit zu keinen größeren Konflikten zwischen Radlern und Fußgängern kommen dürfte. Zumal der Testversuch ja gerade gezeigt hat, dass sich die meisten von ihnen sehr vernünftig verhalten und rücksichtsvoll fahren. Insbesondere für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die in der Früh auf dem Weg zur Arbeit sind, ist es komfortabel, den direkten Weg am Rathaus vorbei nehmen zu können. Später, wenn dann Touristen und Einkaufsbummler ins Zentrum strömen, wird es dafür leider zu voll. Immerhin sind die Neuhauser und Kaufinger Straße eine der am stärksten frequentierten Fußgängerzonen der Welt.“

Foto: Radlhaupstadt München

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